Frage an Michael Gwosdz bezüglich Bildung und Erziehung

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Michael Gwosdz
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Frage von Hubertus L. •

Frage an Michael Gwosdz von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Gwosdz,

bitte gestatten Sie einige Fragen zu den "Starterschulen".

1. Gemäß § 14a Abs. 1 des Schulgesetzes in der Fassung vom 9. März 2010 wird die Primarschule im Schuljahr 2010/11 nur in den Klassen 1 und 4 eingeführt. Damit sind Starterschulen, die 5. Klassen einrichten wollen, nicht gestattet. Gibt es eine Rechtsgrundlage, die Ausnahmen hiervon zulässt, wenn ja, welche?

2. Wenn es die Rechtsgrundlage für Ausnahmen gibt, werden die "Starterschulen" auch dann im Schuljahr 2010/11 eine 5. Klasse einrichten dürfen, falls die Hamburger im Volksentscheid (voraussichtlich 18. Juli 2010) mehrheitlich die Einführung der Primarschule ablehnen?

3. In den 23 Grundschulen, in denen eine Befragung im Jahr 2009 ein ausreichendes Interesse an 5. Klassen ergab, haben sich in der Anmelderunde 2010 viele Eltern gegen die "Starterschule" entschieden. So hat an der Schule An der Seebek trotz 45 Ankündigungen nur ein Elternpaar tatsächlich ihr Kind für die 5. Klasse angemeldet (siehe Bürgerschafts-Drucksache 19/5317). An vielen Grundschulen, z.B. an der Rellinger Straße, gibt es weniger Anmeldungen als für zwei Züge oder auch nur einen Zug erforderlich. Welche Grundschulen werden, falls es überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt, im Schuljahr 2010/11 jetzt noch "Starterschulen" werden, welche davon mit nur einem Zug?

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Leo

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Sehr geehrter Herr Leo,

vielen Dank für Ihre Fragen, die teils das hypothetische Handeln im Falle eines theoretischen Ereignisses abfragen, teils auch Fragen der Schulorganisation berühren, die außerhalb der parlamentarischen Zuständigkeit eines Abgeordneten liegen. Dennoch möchte ich Ihnen Ihre Fragen beantworten:

Sie fragen erstens nach der Rechtsgrundlage für Starterschulen: In der Drucksache 19/4759 ( https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=27947&page=0 ) hat der Senat auf eine schriftliche kleine Anfrage bereits ausgeführt, dass die Starterschulen auf der Grundlage des Hamburgischen Schulgesetzes, insbesondere der §§ 50 fortfolgende, eingeführt wurden. Insofern besteht selbstverständliche eine Rechtsgrundlage für die Starterschulen, die von den Änderungen des 9. März 2010 auch nicht berührt ist.

Sie frage zweitens, ob die Starterschulen auch dann im Schuljahr 2010/11 eine 5. Klasse einrichten dürfen, falls die Hamburger im Volksentscheid mehrheitlich die Einführung der Primarschule ablehnen. Nun bin ich erstens überzeugt, dass sich am 18. Juli beim Volksentscheid eine Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger im Interesse der Zukunft unserer Kinder für eine bessere Schule aussprechen wird. Wenn ich mich auf Ihr Gedankenspiel einlasse, dann gilt: Ja, dies wäre meines Erachtens möglich. Ich habe mich selbst davon überzeugt mit welchem Engagement Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern an den Starterschulen arbeiten. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn die engagierte Arbeit an den Schulen weitergemacht werden kann. Im Zweifel könnten die Starterschulen daher nach meiner Einschätzung - wenn die Schulen dies wünschen - als Schulversuch weitergeführt werden.

Zu Ihrer dritten Frage bezüglich der Anmeldungen für die 5. Klassen der Starterschulen ist erst einmal festzuhalten, dass über 80 Prozent der Kinder für die 5. Klassen der Starterschulen angemeldet wurden, deren Eltern dies 2009 bereits angekündigt hatten. Das war angesichts der damals während der Anmelderunde laufenden Verhandlungen über die Zukunft des Schulsystems in Hamburg keine Selbstverständlichkeit. Die Eltern mussten eine Entscheidung treffen, obwohl zu dem Zeitpunkt nicht klar war, auf was sich CDU und GAL und die Initiative der Reformgegner einigen. Insofern ist es auch verständlich, wenn angesichts dieser damals unklaren Situation einige Eltern doch entschieden haben, das bisherige System anzuwählen. Wie viele Züge jeweils an den Starterschulen in den 5. Klassen zum Schuljahr 2010/11 eingerichtet werden, wird im Rahmen der Schulorganisation gerade geklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gwosdz

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