Antwort 20.11.2025 von Michael Joukov BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der §57a gestattet die Datenverarbeitung AN DEN POLIZEIDIENSTSTELLEN und gerade nicht die Weitergabe in die USA.
Der §57a gestattet die Datenverarbeitung AN DEN POLIZEIDIENSTSTELLEN und gerade nicht die Weitergabe in die USA.
Zeitgleich hat der Landtag, nach GRÜNEM Vorstoß hierzu, die Landesregierung beauftragt, eine europäische Lösung entwickeln zu lassen.
dass ich die Diffamierungskampagnen unmöglich-widerlich finde
Die Abhilfe ist schnell ausgeführt: mehr Züge!
Nur eine GRÜN-geführte Regierung wird gesichert dafür sorgen.
Deutlich formuliert: die Angst vor „Aufblähung“ ist vorgezogenes Wahlkampfgetöse der FDP, nehmen Sie mich beim Wort, diese ist in Realität nicht zu erwarten.
Ich würde mich daher der Expertise der Fachleute anschließen.