Warum dürfen Mieter von Sozialwohnungen bleiben, obwohl ihr Einkommen gestiegen ist und sie sich eine reguläre Wohnung leisten könnten? Dadurch werden knappe Sozialwohnungen blockiert.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Prochor K. •

Warum dürfen Mieter von Sozialwohnungen bleiben, obwohl ihr Einkommen gestiegen ist und sie sich eine reguläre Wohnung leisten könnten? Dadurch werden knappe Sozialwohnungen blockiert.

Sehr geehrter Herr Kießling,

ich möchte Sie fragen, warum Mieter von Sozialwohnungen bleiben dürfen, obwohl ihr Einkommen gestiegen ist und sie sich eine reguläre Wohnung leisten könnten? Dadurch werden knappe Sozialwohnungen blockiert, die andere dringend benötigen.

So nimmt bekommt eine Familie, wo Mann/Frau zeitweise nicht arbeitet, eine Wohnung, die die dann Jahrzehnte mietet, obwohl beide Familienmitglieder verdienen. Es wird einfach nicht mehr nachgeprüft. Wäre es nicht eine Lösung, im Familien zu helfen, die die Wohnung wirklich benötigen?

Mir freundlichen Grüßen
Prochor K.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K., 

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Sozialwohnungen. Ich möchte gerne näher auf Ihre Bedenken eingehen.

Sozialwohnungen bieten einkommensschwachen Haushalten die Möglichkeit, in angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu leben. Diese öffentlich geförderten Wohnungen stehen nur denjenigen zur Verfügung, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Sie haben zurecht das Problem der Fehlbelegung angesprochen. Schätzungen zufolge sind etwa 10 bis 15 Prozent der Sozialwohnungen von Menschen bewohnt, die aufgrund eines gestiegenen Einkommens keinen Anspruch mehr darauf hätten. Angesichts des knappen Angebots an bezahlbarem Wohnraum ist es wichtig, dass diese Wohnungen den berechtigten Haushalten zur Verfügung stehen.

Was als Belegungsverstoß gilt, ist in den Landesgesetzen geregelt. In Bayern liegt ein Belegungsverstoß beispielsweise vor, wenn geförderte Wohnungen innerhalb der Familie weitergegeben, leer stehen oder nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Ein Anstieg des Einkommens im Laufe der Zeit – wie von Ihnen beschrieben – führt jedoch nicht zu einem Verstoß. Maßgeblich sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Beantragung des Wohnberechtigungsscheins. Selbst bei steigendem Einkommen darf der Mieter weiterhin in der Wohnung bleiben, und das Mietverhältnis wird fortgeführt.

Für Mieter, deren Einkommenssituation sich nachträglich verbessert, wurde die sogenannte Fehlbelegungsabgabe eingeführt. Sie soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass ein Haushalt, der keinen Anspruch mehr auf eine geförderte Wohnung hätte, weiterhin in einer solchen lebt. Allerdings wurde diese Abgabe in den meisten Bundesländern, einschließlich Bayern, abgeschafft, da der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Abgabenaufkommen zu hoch war. In Bayern wurde die Fehlbelegungsabgabe bereits 2008 abgeschafft.

Die CDU in Hamburg fordert nun, dass für einkommensstarke Mieter in Sozialwohnungen eine Ausgleichszahlung wieder eingeführt wird. Diese zusätzlichen Mittel sollen für den Bau, die Modernisierung und den Erhalt von Sozialwohnungen verwendet werden. Außerdem erhofft man sich, dass einige Mieter aufgrund der zusätzlichen Belastung freiwillig ausziehen, sodass Wohnungen für berechtigte Haushalte frei werden.

In Bayern ist derzeit nicht geplant, die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Stattdessen setzt das Bundesland auf die Einkommensorientierte Förderung (EOF), das Hauptinstrument im sozialen Wohnungsbau. Hierbei wird die Miete je nach Einkommenssituation der Mieter durch eine Zusatzförderung gesenkt, die alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Auf diese Weise lässt sich eine Fehlförderung von Anfang an vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling

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