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Wie bewerten Sie als Rechtspolitiker die Vorwürfe wegen Datenmanipulation und Subventionsbetrugs bei „Serrahn Süd“ im Hinblick auf das verfahrensrechtliche Schweigen der beteiligten Behörden?

Michael Noetzel
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Frage von Wilhelm v. •

Wie bewerten Sie als Rechtspolitiker die Vorwürfe wegen Datenmanipulation und Subventionsbetrugs bei „Serrahn Süd“ im Hinblick auf das verfahrensrechtliche Schweigen der beteiligten Behörden?

Sehr geehrter Herr Noetzel, im Planfeststellungsverfahren zur Wiedervernässung stehen schwere Vorwürfe wegen Betrugs und Subventionsbetrugs im parlamentarischen Raum:

https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgang/45826

Eine detaillierte Mängelrüge zu diesen gravierenden Verfahrensfehlern wurde der LUNG-Direktorin Liefke zugestellt, blieb von dieser jedoch unbeantwortet. Die brisante und bisher ignorierte Korrespondenz ist unter folgendem Link öffentlich einsehbar:

https://drive.google.com/file/d/1r4DJXc34RwVxxgvHdop_GQIx05NWT_Im/view

Verwiesen wird zudem auf physikalisch unhaltbare Wasserspiegel-Daten in jüngster Biota-Unterlage die aus der Flachland-Mildenitz auf 195 m einen wilden Mittelgebirgsbach macht:

https://drive.google.com/file/d/1e5CXcU_YtIZnpsMz_m9gNRlqlX8mVdC_/view

Werden Sie sich in Fraktion und im Rechtsausschuss des Landtags dafür einsetzen, diesen mutmaßlichen Subventionsbetrug lückenlos aufzuklären, und eine Vertuschung vor den anstehenden Wahlen verhindern?

Michael Noetzel
Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr von T.,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Fragen und Hinweise, der Vorgang war mir bisher nicht bekannt.

Aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen kann ich allerdings keine Bewertung vornehmen und bitte auch um Verständnis, wenn ich mir die im Raume stehenden Vorwürfe nicht zu eigen mache.

Zunächst ist die Antwort der Landesregierung abzuwarten. Zudem ist für strafrechtlich relevante Sachverhalte in erster Linie die Staatsanwaltschaft zuständig. Selbstverständlich ist darüber hinaus oder parallel eine Befassung durch den Landtag möglich, dort sehe ich jedoch in erster Linie den Agrarausschuss in der Pflicht, der die entsprechenden Vorgänge in den untergeordneten Behörden des Landwirtschaftsministeriums zu kontrollieren hat. Der Rechtsausschuss ist diesbezüglich (und generell für strafbare Handlungen) nicht zuständig.

Sollten sich aus der Antwort der Landesregierung weitere Fragen ergeben, wird sich selbstverständlich auch meine Fraktion für die Aufklärung des Sachverhaltes einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Noetzel

 

 

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