Aus welchem Grund stimmt meist die Fraktion im Block ab? Gegen Lobbyregister im LT, gegen Erhöhung der Anpassung des Landespflegegeldes, gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit...

Prof. Dr. Michael Schierack, MdL
Michael Schierack
CDU
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Frage von Kain A. •

Aus welchem Grund stimmt meist die Fraktion im Block ab? Gegen Lobbyregister im LT, gegen Erhöhung der Anpassung des Landespflegegeldes, gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit...

Wäre es nicht ein Zeichen des politischen Gestaltungswillens, wenn nicht fast immer als Fraktion abgestimmt werden würden und die Abgeordneten öfter zu einer individuellen Entscheidung kämen?

Warum werden aus Bürgersicht sinnvolle Sachen blockiert, wie zum Beispiel das Lobbyregister oder die "Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlichem Engagement anerkennen"?

Prof. Dr. Michael Schierack, MdL
Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zu den drei von Ihnen genannten Anträgen:

Lobbyregister: Es gibt über Parteigrenzen hinweg die Ansicht, dass das derzeitige Lobbyregister nachgeschärft werden sollte. Daher gab es auch einen fraktionsübergreifenden Beirat der eine Reform erarbeitete. Dieser Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler erhielt keine einzige Zustimmung im Parlament weil sie damit aus dem gemeinsamen Prozess ausscherte. Es ist schade, dass die Freien Wähler mit diesem Alleingang zu Zwecken billiger Publicity die gemeinsame Arbeit torpediert haben. 

Landespflegegeld: Der Landtag Brandenburg beschloss am 19. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes. Damit erhöhen sich die Leistungen an anspruchsberechtigte schwerbehinderte, blinde, gehörlose und taubblinde Menschen seit dem 1. Juli 2024 um mehr als 20 Prozent. Mit der Änderung wurde auch der Name des Gesetzes angepasst: Aus dem bisherigen „Landespflegegeldgesetz“ wurde das „Landesteilhabegeldgesetz“. Neu im Gesetz ist zudem eine dynamische Anpassung der Leistungen ab dem Jahr 2026 verankert: dann erhöht sich das Teilhabegeld zum 1. Juli eines Jahres automatisch entsprechend der Rentenanpassung. Und genau darum geht es: Teilhabe am Leben. Neu aufgenommen im Gesetz sind nun auch explizit taubblinde Menschen; bisher haben sie Leistungen wie blinde Menschen erhalten. Zudem erhalten erstmals blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und in besonderen Wohnformen eine Leistung. Das Landesteilhabegeld ist ein pauschaler Nachteilsausgleich insbesondere für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen neben anderen individuellen Unterstützungsformen. Die Dolmetscherleistungen sind für alle Menschen wichtig, denn Kommunikation ist der Schlüssel zur Teilhabe und das unabhängig von der Wohnform und Beeinträchtigung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass in Zukunft die kommunikativen Barrieren bei mehr Veranstaltungen abgebaut werden und unterstützen eine auskömmliche Finanzierung der Dolmetscherleistungen.  

Gemeinnützigkeit: Dieser Antrag liest sich oberflächlich sehr schön, enthält aber eine versteckte Forderung. Nämlich, dass Vereine Geld vom Staat einfordern können obwohl sie vom Verfassungsschutz bereits als Gefahr für unsere freiheitliche, demokratische Grundordnung erkannt wurden. Wir alle hätten also Aktivitäten von rechtsradikalen Kameradschaften, linksradikalen Autonomen oder radikalen Islamisten finanzieren müssen, hätten diese nur einen nett klingenden Vereinszweck angegeben. Hierfür gab es keine einzige Zustimmung im gesamten Parlament außerhalb der antragstellenden Linksfraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schierack, MdL

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