Frage an Michael Schrodi bezüglich Familie

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Michael Schrodi
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Frage von Beate G. •

Frage an Michael Schrodi von Beate G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Abgeordneter Herr Schrodi,

ich möchte sie fragen, wie zu dem Elternunterhalt stehen und wie sie persönlich abstimmen werden.
Im Koalitionsvertrag wurde wohl folgendes verankert, das auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Ich habe nun gehört, dass es dazu bald eine Abstimmung oder Anhörung im Bundestag geben wird und sie für mein Gebiet (ich wohne in Olching) der Abgeordnete von der SPD sind.
Persönlich betrifft mich gerade der Elternunterhalt, da meine Mutter (73 Jahre alt) in Berlin ein Pflegeheim bezogen hat und ich nun vom Sozialamt eine Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsverlangen zugesandt bekommen habe. Ich selbst habe nur ein Gehalt von 1550 Euro netto (40 Stunden pro Woche) bin aber seit 2 Jahren verheiratet. Mein Mann verdient wesentlich mehr und über das Familieneinkommen muss ich Unterhalt zahlen. Ungerecht finde ich hier, dass meine Mutter immer gearbeitet hat (Erzieherin = geringe Rente) für mich und meine Tochter (ich war 14 Jahre Alleinerziehend) nie da war und ich nun Unterhalt zahlen muß. Somit wird die ungerechte Bezahlung der Frauen (geringe Rente) auf mich übertragen. Ich bin schon mit 16 aus dem Haushalt meiner Mutter geflüchtet, habe immer wenn möglich gearbeitet (700 km Umzug mit Kind für Arbeit) und muß nun trotz Arbeit meinen Mann bitten für meine Mutter Unterhalt zu zahlen. Dies schränkt mich total ein. Meine Tochter ist Jahrgang 1990 und schon ausgezogen - also nicht mehr Unterhaltspflichtig. Ist es wirklich Gerecht, das ich als Frau erst mein Kind großziehe und danach Unterhalt für die Eltern zahlen soll (ja mein Vater [geschieden DDR Zeit] kann auch noch kommen) und für meine Rente (Jahrgang 1969) bis 67 arbeiten soll. Für meine eigene zusätzliche Altersversorgung bin ich nun auf das Gehalt meines Mannes angewiesen!

Darum interessiert es mich, wie sie zu dem Elternunterhalt stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Beate G.

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In unserem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einer Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Diese Regelung werden wir im Angehörigenentlastungsgesetz festlegen, für das bereits ein Referentenentwurf existiert und das wir in der zweiten Jahreshälfte in den Bundestag bringen werden.

Insgesamt gilt schon jetzt: Niemand soll für seine Eltern aufkommen müssen, wenn er oder sie es nicht kann. Deswegen wird zuerst die finanzielle Situation der Kinder überprüft und anderen Verpflichtungen, wie dem Ehepartner, eigenen Kindern, der eigenen Altersvorsorge und der selbstgenutzten Immobilie, Vorrang gegeben. Auch beim eigenen Vermögen gilt ein bestimmtes Schonvermögen.

Mit der Einkommensgrenze von 100.000 Euro sollen Kinder pflegebedürftiger Eltern in Zukunft stärker entlastet werden. Darüber hinaus haben wir als SPD im Frühjahr ein Pflegekonzept vorgestellt, in dem wir uns unter anderem auch für die Begrenzung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen aussprechen. Bislang mussten Pflegebedürftige oder deren Angehörige Kostensteigerungen selbst bezahlen, während der Anteil der Pflegeversicherung begrenzt war. Wir wollen, dass der Eigenanteil gedeckelt wird, also nicht weiter steigen kann. Mögliche Zusatzkosten soll stattdessen die Pflegeversicherung tragen. Pflege, die nur aus medizinischen Gründen erfolgt, soll künftig von der Krankenversicherung bezahlt werden. Die Rücklagen der privaten Pflegeversicherung von rund 35 Mrd. EUR sollen für die solidarische Finanzierung einer besseren Pflege herangezogen werden. Bei Bedarf kommen moderate Erhöhungen des Pflegeversicherungsbeitrags und ein Steuerzuschuss hinzu.

Die Details zu unserem Pflegekonzept finden Sie hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Parteispitze/PV_Beschluss_Pflege_final.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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