Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schrodi, wie passt die Zustimmung der SPD zu einer Einschränkung des IFG mit eurem eigenen Anspruch auf Transparenz und demokratische Kontrolle zusammen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Für uns ist klar: Ein moderner Staat und eine zeitgemäße Verwaltung leben von Transparenz. Der unkomplizierte Zugang zu Informationen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten absolut bewährt.
Unser Ziel ist es, das IFG einfacher, verständlicher und bürgerfreundlicher zu machen. Dazu gehört vor allem die Digitalisierung der Prozesse. Es ist im digitalen Zeitalter kaum vermittelbar, dass Akten in der Bundesverwaltung teilweise immer noch von Hand geschwärzt werden.
Gleichzeitig dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass sich die weltweite Sicherheitslage in den letzten zwei Jahrzehnten drastisch verändert hat. Der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen steht außer Frage. Das aktuelle IFG bietet hierfür bereits starken Schutz. Wir prüfen jedoch sensible Veröffentlichungspflichten in bestimmten Spezialgesetzen, um der neuen Realität gerecht zu werden.
Unsere rote Linie ist jedoch klar: Es wird mit der SPD-Bundestagsfraktion keine Abstriche beim Informationszugang geben. Die bestehenden Auskunftsrechte für Bürgerinnen und Bürger, die Presse und die Zivilgesellschaft sind für uns nicht verhandelbar. Ein Zurückdrehen des aktuellen Transparenzniveaus wird es mit uns nicht geben.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden nun in Gesetzentwürfe überführt und werden dann im parlamentarischen Verfahren weiter verhandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi
