Können sie die faktische Verabschiedung von der Klimaneutralität bis 2045 durch die geplanet Änderung des Gebäudeenergiegesetz mittragen und wenn ja warum?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Vorab: Die Abschaffung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ ist ein Kernvorhaben der CDU/CSU, das bereits im Koalitionsvertrag verankert wurde. Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen gegen eine Streichung der 65-Prozent-Regel ausgesprochen.
Unser Ziel ist es, dem verfassungsrechtlich verankerten Klimaschutz gerecht zu werden und Investitionssicherheit in Zukunftstechnologien zu stärken. Wir werden uns in den weiteren Gesetzesverhandlungen dafür einsetzen, dass die Förderung klimaneutraler Heizsysteme verlässlich abgesichert wird, wie es im Eckpunktepapier bis mindestens 2029 bereits vorgesehen ist. Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Heizung muss flankiert werden durch mehr Förderung beim Umstieg auf Erneuerbare Energien, um größere Anreize zu schaffen. Es darf zu keinen Rückschritten bei der Wärmewende kommen.
Zentral für die SPD ist der Mieterschutz. Der Einbau unwirtschaftlicher Heizungen darf nicht zu überhöhten Nebenkosten führen. Im Eckpunktepapier haben wir uns deshalb auf eine Regelung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter geeinigt, um deren genaue Ausgestaltung es in den weiteren Verhandlungen gehen wird. Für uns ist klar: Mieterinnen und Mieter dürfen nicht benachteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi
