Frage an Michaela Noll bezüglich Verkehr

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Michaela Noll
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Frage von Olaf S. •

Frage an Michaela Noll von Olaf S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

unsere Heimatregion, Ihr Wahlkreis, zählt zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands. Das hat positive Seiten, aber auch negative Begleiterscheinungen. Zu letzteren gehören die extrem hohe Verkehrsdichte und das dichte Straßennetz mit der Folge hoher Verkehrslärmbelastungen auch in Wohngebieten. So zerschneiden die Autobahnen A3, A46 und A59 historisch gewachsene Siedlungsgebiete und setzen die Bewohner zu jeder Tages- und Nachtzeit hohen Verkehrslärmbelastungen aus. Einige Bürgerinitiativen kämpfen daher um eine technische Lärmminderung durch "Flüster-Asphalt" oder Lärmschutzwände. Meine Fragen an Sie:
1. Unterstützen Sie solche Initiativen, die die Lebensqualität der Bewohner des Wahlkreises erhöhen wollen?
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die technische Ausrüstung von Fahrzeugen gesetzlich so geregelt wird, dass unnötige Lärmemissionen vermieden werden?
M. E. können gerade mit den in 2. genannten Maßnahmen kostengünstig kurzfristig hohe Effekte erreicht werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass vorwiegend Jugendliche und Jungerwachsene ihre Fahrzeuge so "tunen", dass die Geräusche der Abgasanlage selbst durch geschlossene Fenster klingen und das Radiogeräusch überlagern (u. a. so geschehen heute morgen in Hilden durch einen schwarzen Opel Corsa 1,4 Si mit Solinger Kennzeichen). Solche Fahrzeuge und durchfahrende Motorräder im Rennen über die Berliner Straße rauben den Anwohnern die Ruhe und nachts den Schlaf, und das seit Jahren.
Was werden Sie unternehmen, um im Interesse des Gesundheits- und Umweltschutzes die technischen Anforderungen an Fahrzeugzulassungen in Deutschland so zu gestalten, dass neben den Abgasemissionen auch die Lärmemissionen stärker gewichtet und deutlich abgesenkt , sowie unzulässige Umbauten an Fahrzeugen stärker geahndet werden?

Freundliche Grüße aus Hilden,

Olaf Schmidt

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CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

für Ihre Anfrage möchte ich mich bei Ihnen recht herzlich bedanken.

Bürgerschaftliche Initiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, sich aktiv für den Umweltschutz einsetzen oder anderweitig unterstützend wirken, tragen zu einer Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten bei. Bürgerschaftliches Engagement ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft und fördert die Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungs- und Altersgruppen.

Hilden befindet sich am Schnittpunkt der stark befahrenen Autobahnen A 3 und A 46, die eine sehr hohe Verkehrsdichte aufweisen. Die steigende Verkehrsdichte und der sich daraus resultierende Verkehrslärm tragen dazu bei, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner aus Hilden und den anliegenden Städten bauliche Maßnahmen fordern, die zu einer Reduzierung des Verkehrslärms beitragen. Dem kann ich mich nur anschließen.

Da die Lärmsanierung eine freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen (Bundeshaushaltsordnung) ist, gibt es für die Lärmsanierung keine gesetzliche Grundlage.

Um eine Lärmsanierung an betroffenen Stellen durchzuführen, muss ein bestimmter Lärmpegel überschritten sein. Dieser "Beurteilungspegel" wird nicht gemessen, sondern nach dem im RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990) vorgeschriebenen Verfahren berechnet.

Der Rat der Stadt Erkrath hat sich der Forderung nach Lärmreduzierung angeschlossen und einstimmig beschlossen, ein Lärmgutachten in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen ausgewertet und dahingehend geprüft werden, welche weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu treffen sind.

Ihre Forderung nach baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung, durch bspw. Lärmschutzwälle-, -wände, oder lärmmindernde Asphaltbeläge (offenporiger Asphalt) kann ich mich nur anschließen und begrüße bürgerschaftliche Initiativen, die sich mit dem Thema Lärmminderung befassen.

Einige junge Menschen möchten durch Veränderungen an ihren Kraftfahrzeugen eine höhere Leistung erreichen, oder ihr Fahrzeug individueller gestalten. Werden durch Fahrzeughalter Veränderungen an ihren Serienkraftfahrzeugen vorgenommen, müssen diese davon ausgehen, dass die allgemeine Betriebserlaubnis für ihr Kraftfahrzeug erlischt.

Wie und in welchem Umfang andere Maßnahmen an einem Serienkraftfahrzeug zulässig sind, entscheidet die jeweilige Serienfahrzeugbetriebserlaubnis und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Werden darüber hinaus Änderungen am Serienfahrzeug vorgenommen, die nicht mit der allgemeinen Betriebserlaubnis übereinstimmen, fordert der Gesetzgeber die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter auf, die baulichen Veränderungen durch einen unabhängigen Sachverständigen (bspw. TÜV- oder DEKRA-Gutachter) daraufhin zu prüfen, ob eine Gefährdung für den Straßenverkehr ausgeschlossen werden kann.

Ich kann daher nur an alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter appellieren, die baulichen Veränderungen an ihren Fahrzeugen ordnungsgemäß durch unabhängige Sachverständige eintragen zu lassen und die Musikanlagen im Fahrzeug auf einen gesunden Lärmpegel einzustellen, damit eine Belästigung von Anwohnern oder anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll, MdB