Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

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Mirjam Schmidt
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen beantworte.

Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt. Das Gleiche gilt für die Nutzung des Staatswaldes zu sportlichen Zwecken (zum Beispiel Wandern), die nicht kommerziell sind und keine größere Beanspruchung des Waldes darstellen. Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.  Um die finanzielle Belastung der einzelnen Vereine abzumildern, hatte Hessen-Forst im Jahr 2018 mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutsche Volkssportverband e. V. (DVV), jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Danach entrichten beide Organisationen für ihre angeschlossenen Vereine jeweils eine einmalige Jahrespauschale, womit der dem Landesbetrieb Hessen-Forst für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten ist.

Auch für die Beibehaltung dieser Regelung setze ich mich gerne ein.