Wie wollen sie erreichen, dass Stellenbesetzungen und Beförderungen in der Berliner Verwaltung nur nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeit?

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Frage von Hans-Jürgen Z. •

Wie wollen sie erreichen, dass Stellenbesetzungen und Beförderungen in der Berliner Verwaltung nur nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeit?

In der Vergangenheit wurde Art. 33 Abs. 2 GG.viel zu oft mißachtet. Stellenbesetzungen in Kommunen, Ländern und Bund erfolgten Viel zu oft nach Parteizugehörigkeit. Das Ergebnis ist eine aufgeblähte ineffektive Verwaltung.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Auf die Besetzung der Stellen in der Berliner Verwaltung kann der Deutsche Bundestag in keiner Form Einfluss nehmen, sie ist grundsätzlich Aufgabe des Berliner Senats. Schon heute besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber, Stellenbesetzungen rechtlich anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass sachfremde Erwägungen bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin eine (entscheidende) Rolle gespielt haben. Ich halte es für richtig, dass wir bei diesem Verfahren bleiben, denn schließlich gehört es nun einmal zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaats und der Gewaltenteilung, dass einzelne Verwaltungsentscheidungen der Exekutive primär durch die Judikative in unserem Land überprüft werden.

 Mit freundlichen Grüßen

 Monika Grütters

 

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