Frage an Monika Heinold bezüglich Recht

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Monika Heinold
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael M. •

Frage an Monika Heinold von Michael M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Heinold,

In der "Deutsche Polizei" (Zeitschrift der GdP/Ausgabe 9/2009/Schleswig-Holstein Landesjournal Seite 3) haben Sie auf Fragen der GdP sinngem. geantwortet, dass Sie und Ihre Partei dafür eintreten, dass Verkehrsunfälle ohne Personenschaden von den Versicherungen zukünftig selbst aufgenommen werden sollten, und dass bei öffentlichen Veranstaltungen die Verantstalter mehr Ordner einsetzen sollen und um dafür die Präsenz der Polizei bei solchen Anlässen zu reduzieren.

Frau Heinold, ist Ihnen bekannt, dass die Polizei zum einen dem Legalitätsprinzip (Strafverfolgungszwang) und zum anderen der Pflicht zur Gefahrenabwehr von Gesetzes wegen her unterworfen ist? Treten Sie etwa dafür ein, dass zukünftig im Bereich der unterbliebenen Verkehrsunfallaufnahme (bei Sachschäden) Drogen und Alkohol als Unfallursachen unerkannt bleiben? Dass Unfallschwerpunkte
(Unfallhäufungspunkte) und Hauptunfallursachen wie Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße nicht mehr erkannt werden?

Frau Heinold, das Gewaltmonopol liegt bislang noch beim Staat und wird durch die Polizei ausgeübt. Treten Sie dafür ein, dass zukünftig private Sicherheitsdienste, etwa in und um die Fußballstadien vor, während und nach den Spielen die Aufgabe der Polizei übernehmen, nämlich die Zuschauer zu schützen und Straftaten/Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen?

Vielen Dank für Ihre kurze Antwort

Mit freundlichem Gruß
Michael Mauer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mauer,

Vielen Dank für ihre Frage.
Die Polizei ist eine zentrale staatliche Institution und erfüllt wichtige Aufgaben. Diese Aufgaben haben sich über die Zeit qualitativ und quantitativ gesteigert.

Damit PolizistInnen weiterhin die hervorragende Arbeit fortsetzen könne, ist es vertretbar, Verkehrsunfälle ohne Personenschäden durch die Versicherten selbst aufnehmen zu lassen. Eine Verpflichtung zur Benachrichtigung der Polizei besteht auch heute schon nicht. Bei einem kleinen „Anrempler“ auf einem Supermarktparkplatz bei eindeutiger Schuldlage ist die Aufnahme des Unfallgeschehens durch die Polizei meiner Meinung nach unverhältnismäßig. Selbstverständlich bleibt Ihnen als Beteiligter eines Unfalls die Möglichkeit der Anrufung der Polizei. Jedoch haben die PolizistInnen dann weniger Zeit, um den fließenden Verkehr zu überwachen und so Verkehrssünder zur Verantwortung zu ziehen.

Bei privaten Großveranstaltungen – wie etwa Fußballspielen – entstehen Kosten für das Aufrechterhalten der Sicherheit, die nicht alleine der Staat, und somit alle SteuerzahlerInnen, tragen können. Zur Erhöhung der Sicherheit und zur Entlastung der bereits jetzt an den Grenzen der Belastbarkeit arbeitenden PolizistInnen ist es notwendig, dass die Veranstalter selbst für die ausreichende Sicherheit der BesucherInnen Sorge tragen. Selbstverständlich verbleibt das Gewaltmonopol beim Staat und die Polizei wird weiterhin ihre Aufgabe der Gefahrenabwehr auch bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen wahrnehmen.

Bereits jetzt ist nach der Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen jeder Verein der ersten bis dritten Liga verpflichtet, alle organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, Gefahren für die Platzanlage, die Zuschauer und den Spielbetrieb vorzubeugen sowie diese bei Entstehen abzuwehren. Die Aufklärung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt natürlich Polizei und Staatsanwaltschaft– daran darf und wird sich auch nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Heinold