Frage an Monika Heinold bezüglich Innere Sicherheit

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Monika Heinold
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael M. •

Frage an Monika Heinold von Michael M. bezüglich Innere Sicherheit

Ihre Partei und auch Sie möchten durchsetzen, dass die Polizeibeamten Schleswig-Holsteins in geschlossenen Einsätzen zukünftig Namensschilder tragen.

Wie vereinbaren Sie diese Forderung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches zweifelsohne auch allen Polizistinnen und Polizisten dieses Landes zusteht?
Wie wollen Sie bei dem Durchsetzen dieser Tragepflicht den Schutz der Vollzugsbeamten und Vollzugsbeamtinnen und ihrer Familien gewährleisten, wenn deren Identität etwa im Internet in den sozialen Netzwerken oder auf einschlägigen Internetseiten veröffentlicht werden?

Gem. Erlasslage haben die Polizisten und Polizisten im konkreten Fall ihre Namen zu nennen, ggf. eine Visitenkarte auszuhändigen. Wie wollen Sie bei einer Tragepflicht den Schutz der Polizisten und Polizistinnen unseres Landes gewährleisten, wenn deren Identität mit Foto im Internet auf einschlägigen Seiten oder in sozialen Netzwerken in "böser" Absicht veröffentlicht werden? Wie stellen Sie sich dann die vorbehaltlose und objektive Aufgabenwahrnehmung der Polizei zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in unserem Lande zur jeder Zeit vor?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo, Danke für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Für meine Partei ist das Namenschild für PolizeibeamtInnen Ausdruck einer bürgerfreundlichen Polizei. Wir setzen dabei auf die Freiwilligkeit bei den BeamtInnen. Jede Beamtin und jeder Beamte soll wählen dürfen, ob sie/er im Dienst ihren/seinen Namen preisgeben oder eine andere Kennzeichnung tragen will. Eine solche Kennzeichnung muss im Rechtsstaat aber stets gewährleisten, dass die Identität der handelnden BeamtInnen zweifelsfrei festgestellt werden kann. Wir wollen Modelle entwickeln, die einen Missbrauch ausschließen. Man kann zum Beispiel einem Auskunftsverlangen der BürgerInnen eine Prüfungszuständigkeit der Staatsanwaltschaft vorschalten.
Ziel ist es, die Aspekte Bürgerfreundlichkeit und Rechtsstaatlichkeit miteinander zu verbinden und dabei die Interessen der BeamtInnen nicht außer Acht gelassen werden.

Mit freundlichem Gruß
Monika Heinold