Wie berücksichtigen Sie bei einer AU ab dem 1. Tag Menschen, die krankheitsbedingt keine Arztpraxis aufsuchen können?
Sehr geehrte Frau H.,
Sie sprechen genau den Punkt an, der die Pläne der Koalition so wenig durchdacht macht. Union und SPD wollen die telefonische Krankschreibung abschaffen und zugleich ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Wer mit Fieber, Migräne oder Magen-Darm-Infekt im Bett liegt, müsste sich dann in eine Praxis schleppen. Das schadet den Kranken, gefährdet andere im Wartezimmer und belastet Hausarztpraxen, die schon heute am Limit arbeiten.
Wir Grüne lehnen diese Pläne ab und haben dazu im Juli eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt. Die telefonische Krankschreibung hat sich bewährt. Selbst die AOK sieht keine Belege dafür, dass sie missbraucht wird.
Einen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bis heute nicht vorgelegt. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln: Eine Bescheinigung ist in der Regel erst ab dem vierten Krankheitstag nötig, und die telefonische Krankschreibung bleibt möglich. Sollte ein Entwurf kommen, werden wir uns dafür einsetzen, dass niemand krank in die Praxis muss.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Heuberger
