Wie ist es um die Unabhängigkeit von deutschen Gerichten im Vergleich zu anderen EU Ländern bestellt?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
die Unabhängigkeit der deutschen Gerichte ist im europäischen Vergleich grundsätzlich gut abgesichert. Auch die Europäische Kommission bewertet die wahrgenommene Unabhängigkeit der deutschen Justiz weiterhin als hoch.
Das heißt aber nicht, dass es keinen Verbesserungsbedarf gibt. Diskutiert wird beispielsweise seit längerem über das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber Staatsanwaltschaften sowie über eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der Justiz.
Für uns ist klar: Unabhängige Gerichte und ein funktionierender Rechtsstaat sind weder in Deutschland noch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten verhandelbar.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Körner
