Wie stehen Sie zu einer dringend nötigen Reform des sächsischen Kulturraumgesetzes?

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Nam Duy Nguyen
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Frage von Reiner K. •

Wie stehen Sie zu einer dringend nötigen Reform des sächsischen Kulturraumgesetzes?

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Ich setze mich für eine Reform des Sächsischen Kulturraumgesetzes ein. Auch in Sachsen bestehen noch immer erhebliche Defizite im Bereich der Kulturraumförderung. Dabei stütze ich mich auch auf die Berichte, Anmerkungen und Forderungen des Sächsischen Kultursenats.

Insbesondere nach den Entbehrungen der Corona-Zeit benötigt die Kulturszene die entschlossene Unterstützung des Freistaates stärker denn je. Folgende Maßnahmen erachte ich als notwendig:

1. Die Höhe der Fördermittel generell erhöhen, um den Kulturbetrieb in Stadt und Land zu sichern

2. Die tarifgerechte Bezahlung der Kulturschaffenden im Kulturbereich sollte nicht nur als Ziel im SächsKRG verankert werden, sondern auch als Förderbedingung aufgenommen werden. Dies stellt wohl den Aspekt mit dem größten Anpassungsbedarf dar. Sowohl die in den klassischen Kulturinstitutionen Angestellte als auch die freien Kunstschaffende verdienen eine angemessene und gesicherte Finanzierung und Entlohnung ihres Wirkens.

3. Die Förderung muss dynamisiert werden und sich jährlich am Bedarf orientieren. Der überbordende Anteil der Kulturraumförderung fließt in Institutionen. Nach Corona-Zeit und der Inflation der letzten Jahre muss die Fördersumme entsprechend angepasst werden, wenn Massenschließungen relevanter Kulturinstitutionen – insbesondere in den ländlichen Regionen – verhindert werden sollen.

4. Neben der Hochkultur und den Institutionen sollten auch jene Kulturbereiche stärker gefördert werden, die gerne vergessen werden: freischaffenden Künstler*innen, Clubkultur oder Initiativen der Gemeinden.

5. Trotz der Zuweisung der Kulturpflege als Pflichtaufgabe an die Gemeinden wird die Kulturförderung zunehmend aufgrund fehlender Kapazitäten und einer Verschlankung der Verwaltung an höhere Zuständigkeiten ausgelagert. Diesen Trend erachten wir als negativ, die Mitwirkung und der Handlungsspielraum der Gemeinden muss, insbesondere finanziell, abgesichert werden.  

6. Die Förderrichtlinie ist diesen Bedarfen entsprechend anzupassen. Insbesondere sollte die Dauer der Förderung nicht unnötig beschnitten werden, vielmehr brauchen Kulturprojekte eine längere gesicherte Finanzierung, um sich voll entfalten zu können.

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