ist Ihnen bekannt, dass Familienzusammenführung (Ehefrau deutscher Staatsangehöriger) Wartezeiten von 17 Monaten auf einen Termin bei der Botschaft beeinhaltet? Fachkräfte warten nur Wochen
Quelle Fachkräftezuwanderungsgesetz. Qelle Antwort Botschaft, Aussenministerium an mich. Diese Wartezeit ist wegen Überlastung der Botschaft .... das verstösst meiner Meinung gegen Paragraph 6 GG, Schutz der Familie , und Paragraph 3 Gleichheitsgesetz. Nirgendswo bekomme ich Hilfe bzw. Unterstützung . Ein Besuchsvisum wird ebenfalls verweigert.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage.
Mir ist bekannt, dass es bei deutschen Auslandsvertretungen häufig zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe und Bearbeitung von Visumsanträgen kommt. Die Gründe dafür sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt versucht, die hohe Zahl an Anfragen durch Personalaufstockungen aufzufangen. Trotz des engagierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen sich längere Wartezeiten aber manchmal leider nicht vermeiden.
Oftmals beträgt die Wartezeit je nach Anliegen ein paar Monate. Die von Ihnen beschriebene Wartezeit von 17 Monaten erscheint mir außergewöhnlich lang. Wenn Sie möchten, können Sie sich gerne noch einmal per E-Mail (natalie.pawlik.wk@bundestag.de) an mich wenden, um mir ein paar Einzelheiten zu Ihrem konkreten Anliegen zu schildern. Gemeinsam mit meinem Team schaue ich mir das dann gerne noch einmal an und prüfe, ob und inwiefern wir Sie weiter unterstützen können. Grundsätzlich habe ich als Bundestagsabgeordnete in individuellen Fällen und bei laufenden Verfahren richtigerweise jedoch keinerlei Einflussmöglichkeiten. Wir könnten dann aber schauen, ob es eine zuständige Stelle gibt, an die Sie sich für weitere Unterstützung wenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Pawlik
