Können Sie bitte erklären, wie sich in Bezug auf Cannabis auf dem verbotsbedingten Schwarzmarkt "Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche" besser umsetzen lassen, als im regulierten Fachhandel?

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Nezahat Baradari
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Frage von Georg F. •

Können Sie bitte erklären, wie sich in Bezug auf Cannabis auf dem verbotsbedingten Schwarzmarkt "Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche" besser umsetzen lassen, als im regulierten Fachhandel?

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Sehr geehrter Herr F,

als Kinder- und Jugendärztin kenne ich die Gefahren des Cannabiskonsums. Seit Jahren plädiere ich für mehr Mittel für die Sucht- und Drogenprävention - nicht nur beim Thema Cannabis, sondern bei allen Drogen. Seien Sie also versichert, dass ich mit dem Status quo alles andere als zufrieden bin. Ich sehe aber nicht, dass das Cannabisgesetz zu einer Verbesserung der Situation führt.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die Aufklärungsarbeit zu Alkohol, Nikotin und Cannabis mit besonderem Fokus auf Kinder zu verstärken (siehe Seite 68: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). In seiner jetzigen Fassung verfehlt das Jugendschutzgesetz nicht nur seinen Anspruch, den Konsum bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen, sondern fördert ihn sogar.

Die größere Verbreitung und leichtere Zugänglichkeit wird nicht adäquat z.B. durch aufsuchende Präventionsangebote kompensiert. Der private Anbau in den eigenen vier Wänden und in sogenannten Social Clubs soll in relativ großem Umfang legalisiert werden. Das hat auch nichts mit der von Ihnen angesprochenen Abgabe in einem regulierten Fachhandel zu tun, sondern öffnet dem Missbrauch Tür und Tor, da es hier keine unabhängigen Kontrollmöglichkeiten gibt bzw. Kontrollinstanzen wie Polizei und Strafverfolgung schlicht nicht die Kapazitäten und Möglichkeiten dazu haben. Wie soll z.B. in einer Privatwohnung kontrolliert werden, ob jemand tatsächlich nur drei oder mehr weibliche Cannabispflanzen züchtet und ob der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet ist?

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari, MdB

 

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