Warum dürfen erwachsene Menschen nicht frei und ohne Strafandrohung entscheiden ob sie Alkohol oder Cannabis konsumieren möchten?

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Nezahat Baradari
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Frage von Antonio D. •

Warum dürfen erwachsene Menschen nicht frei und ohne Strafandrohung entscheiden ob sie Alkohol oder Cannabis konsumieren möchten?

Sehr geehrte Frau Baradari,
glauben sie, dass es richtig ist erwachsenen Menschen vorzuschreiben welche Rauschmittel sie konsumieren sollen?
Ich beziehe mich auf ihre Aussage wonach Cannabis bei jungen Erwachsenen von 18-25 Jahren erhöhte Psychosen etc. auslösen kann.
Selbst wenn es so wäre stellt sich mir die Frage ob ein erwachsener Mensch am Ende selbst entscheiden sollte sich diesem Risiko auszusetzen und als zweite Frage, in wie weit nun die aktuell geltende Regelung diese Gruppe besser schützen kann, wo doch der Schwarzmarkt, der zweifelos in ganz Deutschland weit verbreitet ist, und die Gefahren am Ende noch verstärkt ( z.b. durch Beimischungen, schwankenden Wirkstoffgehalt, hinzufügen von synthetischen Cannabinoiden usw.).

Immerhin sind wir mit den legalen Drogen doch so weit, dass dort auf eine gewisse Mündigkeit gesetzt wird und auch insbesondere beim Alkohol niemand vorhersehen kann welche Auswirkungen der Rausch auf die Psyche hat. Warum mit zweierlei Maß?
MFG A. D. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Als Gesetzgeber haben wir einen Schutzauftrag für die Bürgerinnen und Bürger, der mit den individuellen Freiheitsrechten des Einzelnen abgewogen werden muss. Wenn es, wie im Fall der 18- bis 25-Jährigen, gewichtige Gründe für eine mögliche Einschränkung der Entscheidungsfreiheit gibt, sind diese es wert, in die Entscheidungsfindung einbezogen zu werden.

Für mich persönlich wiegen die Risiken der getroffenen Regelungen schwerer als die Freiheitseinschränkungen, die sich aus dem Verzicht auf eine Legalisierung ergeben. Ich möchte klarstellen, dass ich die akuten und langfristigen Gefahren des Alkoholkonsums keineswegs verharmlose.

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari, MdB

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