Warum haben Sie sich 2019 nicht zu Gunsten des Wolfes entschieden, nächste Woche können Sie diesen Fehler revidieren.

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Nezahat Baradari
SPD
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Frage von Eva V. •

Warum haben Sie sich 2019 nicht zu Gunsten des Wolfes entschieden, nächste Woche können Sie diesen Fehler revidieren.

Sehr geehrte Frau Baradari,
ich appeliere an Ihren Schutzinstinkt als Kinderärztin, die Schwächeren zu schützen. So ist auch unsere Natur und der Wolf als Teil der Natur schützenswert gegenüber wirtschaftlichen Interessen der Landwirte. Angriffe auf Menschen gibt es nicht. Das Argument "Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden" ist ein Scheinargument. Informieren Sie sich beim Dt. Wolfsschutz e.V. und schenken Sie Kindern nicht nur Gesundheit sondern eine gesunde Umwelt in der sie mit geschützten Wölfen aufwachsen können und den Wolf nicht als bösen Wolf aus dem Märchen verinnerlichen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau von M.,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.

Der Wolf spielt eine wichtige Rolle beim ökologischen Gleichgewicht und ist entsprechend europäischer Richtlinien besonders geschützt.

Die Wiederansiedlung des Wolfes in Europa und Deutschland war gewollt und ist politisch aktiv vorangetrieben worden.

Wenn es allerdings zu einer unkontrollierten Populationszunahme der Art kommt, dass anderweitige ökologische Probleme, wie z.B. die massive Zunahme von Rudelbildung von Schwarz- und Rotwild in in Wolfsgebieten, auftreten oder die eine vermehrte Zahl von Wolfsrissen bei Schafen und Ziegen, dann muss auch hier gegengesteuert werden.

Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag verständigt, die Weidetierhaltung zu erhalten, denn auch sie ist wichtig zum Erhalt der Artenvielfalt.

Daher dürfen Wölfe aus einem Rudel länderrechtlich im Einzelfall abgeschossen werden, wenn eine Situation der konkreten Gefahrenabwehr gegeben ist.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/wolf.html

Darüber hinaus ist eine Revision des Gesetzes von 2019 ist aktuell nicht in Planung und war diese Woche auch nicht auf der Tagesordnung des Parlaments.

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari

Bundestagsabgeordnete für den Kreis Olpe/Märkischer Kreis I

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