werden sie in ihrem Abstimmungsverhalten zum CanG auch die Argumente aus dem offenen Brief von namenhaften Wissenschaftlern an die Mitglieder im Bundestag einfließen lassen?

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Nezahat Baradari
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Frage von Ralf B. •

werden sie in ihrem Abstimmungsverhalten zum CanG auch die Argumente aus dem offenen Brief von namenhaften Wissenschaftlern an die Mitglieder im Bundestag einfließen lassen?

Sehr geehrte Frau Baradari,
werden sie in ihrem Abstimmungsverhalten zum CanG auch die Argumente aus dem offenen Brief von namenhaften Wissenschaftlern an die Mitglieder im Bundestag einfließen lassen?
Den offenen Brief finden sie auf der Webseite des Schildower Kreis
https://schildower-kreis.de/wp-content/uploads/CanG-Saeule-1_Offener-Brief_MdB.pdf

Mfg Ralf B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Ich habe mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass ich eine Entkriminalisierung befürworte, aber eine Legalisierung in der angestrebten Form ablehne. Die Regelungen zum Konsum im öffentlichen Raum und vor allem zum privaten Anbau gehen weit über eine reine Entkriminalisierung hinaus. Beiden steht keine ausreichende Prävention gegenüber. Im Koalitionsvertrag wurden andere Ziele für eine Cannabisgesetzgebung vereinbart. In diesen Punkten liegen weiterhin meine Zweifel an dem inzwischen verabschiedeten Gesetz begründet.

Die von Ihnen zitierte Stellungnahme habe ich zur Kenntnis genommen. Sie ist aber bei weitem nicht die einzige Stellungnahme aus der Wissenschaft. Die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und viele relevante medizinische Fachverbände haben sich in Stellungnahmen klar gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen:

https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/das-cannabisgesetz-ist-kein-fall-fuer-fraktionsdisziplin

https://www.bundestag.de/resource/blob/974864/eb3d418d6d26c764e61f7606460bfde3/20_14_0154-29-_Gemeinsame-Stellungnahme-dgkjp-bagkjpp-dgkj-bkjpp_Cannabis_nicht-barrierefrei.pdf

Aus diesem Grund konnte ich dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Nezahat Baradari, MdB

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