Die Frage ist nun, ob eine 24-Stunden-Wartezeit, Ausweispflicht und Registrierungsgebühren als „unverhältnismäßig" gelten.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Um die Situation zielgenau zu verbessern, haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, die ambulante Versorgung unter Aufrechterhaltung und Einbindung der TSS strukturell weiterzuentwickeln. Geplant ist ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl.
Ich empfehle hierbei den Vorschlag einer Reform, den erst kürzlich meine Kollegen aus dem Deutschen Bundestag Dr. Yannick Bury MdB und Florian Dorn MdB vorgelegt haben
