In der 20. Legislaturperiode wird entschieden, ob deutsche Drohnen bewaffnet werden dürfen. Sind Sie für oder gegen die Bewaffnung von Drohnen? Und warum?

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Niels Annen
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Frage von Elvin C. •

In der 20. Legislaturperiode wird entschieden, ob deutsche Drohnen bewaffnet werden dürfen. Sind Sie für oder gegen die Bewaffnung von Drohnen? Und warum?

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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die Debatte über die Bewaffnung von Drohnen wird in der SPD wie in unserer Gesellschaft insgesamt lebhaft geführt. Das finde ich bei einer solch weitreichenden Entscheidung sehr wichtig. Ich setze mich seit vielen Jahren intensiv mit diesen schwierigen Fragen auseinander.

Die Schutzfunktion, das Hauptargument für den Einsatz von Drohnen, wird in der bereits seit zehn Jahren andauernden Debatte zwar immer wieder in Frage gestellt. Drohnen bieten jedoch tatsächlich eine besonders geeignete Schutzkomponente. Die Einsatzdauer ist deutlich höher als die eines herkömmlichen Kampfflugzeuges. Gleichzeitig bietet die Ausstattung mit Kameras die Möglichkeit, das Einsatzgebiet durchgängig zu beobachten, was einer Pilotin oder einem Piloten in dieser Weise nicht möglich ist. Dieser Vorteil kann sich dann zugunsten der Soldatinnen und Soldaten auswirken, wenn diese während einer Patrouille von einer Drohne begleitet werden. Geraten die Soldatinnen und Soldaten in einen Hinterhalt, so besteht mit der Verfügbarkeit einer bewaffneten Drohne die Möglichkeit, das Risiko für eigene Verluste zu minimieren.

Da bewaffnete Drohnen von ihren Pilotinnen und Piloten extrem langsam bewegt werden können, haben diese ausreichend Zeit, sich ein umfängliches Lagebild zu verschaffen. Dem Piloten eines zum Schutz bedrohter Patrouillen angeforderten Kampfflugzeuges hingegen bleiben in der Regel nur Sekunden, um bei seinem Beschuss zwischen gegnerischen Kräften und unbeteiligten Zivilisten zu unterscheiden. Von der Ungenauigkeit anderer Waffensysteme mit Reichweiten bis 80 km ganz zu schweigen.

Jede Waffe kann missbraucht werden, auch die Drohne. Aber die Bundeswehr hat einen Anspruch auf unser Vertrauen. Sie setzt ihre Fähigkeiten verantwortungsvoll ein: Das hat sie in Auslandseinsätzen und bei der Amtshilfe im Inland bewiesen. Und durch unsere Vorgaben haben wir auch potenziellem Missbrauch einen Riegel vorgeschoben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird stets darauf achten, dass diese eingehalten werden. Unter diesen Bedingungen dürfen wir denjenigen, die wir mit gefährlichem Auftrag in einen Auslandseinsatz wie die Friedensmission in Mali schicken, den Schutz durch eine bewaffnete Drohne nicht vorenthalten.

Die SPD hat den Einsatz bewaffneter Drohnen in der Vergangenheit stets abgelehnt. Die Frage aber, ob wir mit einem einfachen Nein unserer Verantwortung für die Einsatzkräfte gerecht werden, steht – wie oben angeführt – bis heute im Raum.  Bei der Mehrheit meiner Fraktion überwiegen auch aktuell die Bedenken gegen eine Bewaffnung von Drohnen. Die Debatte in Parlament und Gesellschaft soll stattdessen intensiv fortgesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Niels Annen, MdB

 

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