Frage an Nils Schmid bezüglich Recht

Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD
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Frage von Joachim B. •

Frage an Nils Schmid von Joachim B. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Dr. Nils Schmid,

in letzter Zeit wird bei uns in der JVA Freiburg über eine sogenannte SV-Zulage diskutiert. Wie man aus Gesprächen mit Kollegen sowie auch aus den Entwürfen heraushören kann, sind die Beamten des Werkdienstes in keinster Weise darin erwähnt. Als Beispiel hierzu kann ich u. a. einen Betrieb erwähnen, der von 11 Gefangenenmitarbeiter 5 Untergebrachte beschäftigt. Diese werden bei uns in der Produktion voll eingesetzt. Der Betrieb besitzt mehrere CNC Maschinen, in diese die Untergebrachten eingelernt werden. Desweiteren können die Untergebrachten bei uns verschiedene Ausbildungen wahrnehmen. Sie werden bei uns beaufsichtigt und betreut, bei diversen Problemen kommen die Untergebrachten auf uns zu.

Wir Werkmeister können nicht verstehen, warum wir darin nicht berücksichtigt werden. Die Untergebrachten sind jeden Tag rund 7,2 Std. bei uns im Betrieb beschäftigt. Wir führen mit Ihnen Gespräche jeglicher Art, haben ein offenes Ohr, lernen sie ein wodurch ein geregelten Tagesablauf gesichert ist und beaufsichtigen sie den ganzen Tag.

Ich möchte von Ihnen ganz klar wissen, wie Sie dazu stehen ?

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Boss,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Schmid, die ich in seinem Auftrag und nach Rückfrage beim Justizministerium gerne beantworte.

Die von Ihnen angesprochene Zulage kann nach dem Entwurf des § 21 Erschwerniszulagenverordnung (neu) Beamtinnen und Beamten gewährt werden, wenn und solange sie „zeitlich überwiegend“, d.h. mehr als 50% ihrer Arbeitszeit, länger als drei Monate Sicherungsuntergebrachte beaufsichtigen, betreuen oder behandeln.

Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Laufbahn oder Fachrichtung die Beamtin/der Beamte angehört; es können also auch Beamtinnen und Beamte des Werkdienstes in den Genuss der Zulage kommen. Über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen entscheidet die jeweilige Anstaltsleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wechsler

(wiss. Mitarbeiter)

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