Wie kann es sein, dass Psychotherapeut*innen ab 1.4.2026 mit einer Kürzung von 4,5% leben müssen? Bitte setzen Sie sich für uns ein!
Sehr geehrter Herr Schmid,
mein Name ist Simone S., ich lebe in Aichtal und mache derzeit die Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin nach alter Ausbildungsordnung. Die Ausbildung kostete mich bisher etwa 20.000€, wobei der Ausfall meiner Einkünfte aufgrund der erforderlichen 1800 Stunden in 18 Monaten in Psychiatrie und Psychosomatik für nur 1000€ pro Monat noch nicht mit eingerechnet sind. In meiner Arbeit habe ich mit schwerwiegenden psychischen Störungen zu tun, ich arbeite mit Personen die zum Teil starkes Leid und fürchterlichen Traumata ausgesetzt waren. Wenn es diesen Personen gelingt, wieder ein vernünftiges Leben als Teil der Gesellschaft zu gestalten, wieder zu arbeiten und ihre Kinder wieder selbst versorgen können etc. bzw. Arbeitsausfälle überhaupt zu vermeiden, bin ich eine zufriedene Person. Obwohl es für mich persönlich tlw. schwer ist, das Gehörte zu verarbeiten. Bitte erklären Sie mir, wie kann es sein, dass das nicht geschätzt wird?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Senkung der Honorare von Psychotherapeut:innen durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten.
Ihre Verunsicherung und Ihren Ärger hierüber kann ich verstehen. Ein solcher Schritt ist kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen werden bei uns bekanntlich in der Selbstverwaltung getroffen. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regelt, sind es der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. Der Gesetzgeber delegiert diesen Prozess aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit, das darüber zu wachen hat, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich jedoch auf die Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Diese Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.
GKV-SV und KBV sind bekanntlich gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle hinweisen möchte.
• Pressemitteilung des GKV-SV vom 12. März 2026 - Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
• Pressemitteilung der KBV vom 12. März 2026 - KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt
Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz.
Daher haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Für uns als SPD ist klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die Versorgung sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Das ist und bleibt auch weiterhin unser Ziel. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums dazu sehr aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung gesichert bleibt.
In diesem Sinne nochmal herzlichen Dank für Ihre engagierten Hinweise und
freundliche Grüße
Ihr
Nils Schmid
