Sehr geehrte Frau Scheer, sollten Sie wieder in den Bundetag gewählt werden, wie stehen Sie zum Nachzug von afghanischen Ortskräften und ihren Familien?

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Nina Scheer
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Frage von Andreas L. •

Sehr geehrte Frau Scheer, sollten Sie wieder in den Bundetag gewählt werden, wie stehen Sie zum Nachzug von afghanischen Ortskräften und ihren Familien?

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Sehr geehrter Herr L.,

unabhängig von meiner Wiederwahl, aber selbstredend auch als Bundestagsabgeordnete bin ich der Überzeugung, dass wir eine Fürsorgepflicht gegenüber den afghanischen Ortskräften und ihren Familien haben. Da außer Zweifel steht, dass sie allein über ihre Tätigkeit für die alliierten Streitkräfte und damit auch die Bundeswehr nach der Machtübernahme durch die Taliban gefährdet sind, ist eine Evakuierung der Betroffenen und ihrer Familien erforderlich. Unter die Ortskräfte sollten dabei auch solche Helferinnen und Helfer fallen, die über Subunternehmen Tätigkeiten für die Bundeswehr verrichteten, da hier eine ebenbürtige Gefährdung zu befürchten ist. Der Familiennachzug ist für mich im Übrigen auch jenseits des Umstandes, dass sich die betreffende Gefährdungssituation auch auf Familienangehörige beziehen dürfte, zu gewähren, weswegen ich mit der Abschaffung des allgemeinen Rechts auf Familiennachzug nicht einverstanden war. Vgl. etwa:

https://www.nina-scheer.de/2018/06/15/persoenliche-erklaerung-der-abgeordneten-dr-nina-scheer-zum-abstimmungsverhalten-nach-31-absatz-1-der-geschaeftsordnung-des-deutschen-bundestages-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-neuregelung-des-familie/

Die SPD Fraktion im Bundestag fordert seit Monaten die Aufnahme der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familien. Ohne Familien wären zudem insbesondere Frauen verstärkt benachteiligt. Schließlich waren zumeist Männer für die Bundeswehr tätig. Des Weiteren steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. In diesem Sinne und mit Blick auf die akute Gefährdungssituation muss es dabei möglichst um die Evakuierung der (ungetrennten) Familie gehen, statt um einen „Nachzug“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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