Fragen zu praktischer Umsetzung der AU-Regelung ab Tag 1: Wie sollen Beschäftigte ab dem ersten Krankheitstag an eine AU kommen, wenn sie keinen Arzttermin erhalten?
Sehr geehrte Frau Warken,
Sie begründen die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung damit, dass die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeit zu niedrig seien. Meine Fragen dazu:
- Wie sollen Beschäftigte ab dem ersten Krankheitstag an eine AU kommen, wenn sie keinen Arzttermin erhalten?
- Herr Merz sagt, man brauche die Bescheinigung ab Tag 1, müsse aber nicht am ersten Tag zum Arzt. Wie soll das praktisch funktionieren?
- Viele Hausarztpraxen bieten keine Videosprechstunden an. Woher sollen zusätzliche Kapazitäten dafür kommen?
- Rückwirkende Krankschreibungen sind nach § 5 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie nur in Ausnahmefällen zulässig. Was passiert also, wenn am ersten Tag kein Termin verfügbar ist? - Welches konkrete Problem wird mit dieser Regelung gelöst?
Hausärztinnen und Hausärzte warnen vor Überlastung und prognostizieren mehr Arztkontakte sowie eher längere Krankschreibungen. Auf welcher fachlichen Grundlage kommt die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Mit freundlichen Grüßen
Team Warken
