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Was soll mit den nicht verbrauchten, von den privat Pflegepflichtversicherten eingezahlten Mitteln, in Höhe von ca. 290 Mio. Euro aus dem "Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI" geschehen?

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Frage von Hansbernd S. •

Was soll mit den nicht verbrauchten, von den privat Pflegepflichtversicherten eingezahlten Mitteln, in Höhe von ca. 290 Mio. Euro aus dem "Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI" geschehen?

Siehe hierzu auch: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/millionen-fuer-unbesetzte-pflegestellen-pkv-fordert-rueckzahlung-der-versichertengelder/)
Dort heißt es unter anderem:
"...Die Folge: Ein Großteil der von der PPV gezahlten Mittel liegt ungenutzt beim BAS. Allein 2022 sind 34,3 Millionen aus den PPV-Beiträgen nicht verwendet worden. Setzt sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf ca. 290 Millionen Euro aufsummieren...."Siehe hierzu auch:1. Den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 11.03.2021 unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/pflegestellen-foerderprogramm-altenpflege-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
und
2. https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegepersonal-staerkungsgesetz-gescheitert.P.S.: Die Arbeitsministerin hat sich für nicht zuständig erklärt und mir empfohlen, meine Frage an Sie zu richten.

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Antwort von CDU

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

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Für Anliegen aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Abgeordnetenbüro unter: nina.warken@bundestag.de

Bei Fragen mit gesundheitspolitischem Bezug können Sie sich gerne direkt an das Bundesministerium für Gesundheit unter poststelle@bmg.bund.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Warken

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