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Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung?

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Nina Warken
CDU
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Frage von Andreas K. •

Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung?

Sehr geehrte Frau Warken,

Wie gewährleisten Sie künftig die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung? Wenn Sie gesetzlich Versicherte wie mich zur Nutzung der elektronischen Patientenakten zwingen, um Zugang zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung zu erlangen,

Wenn Sie auch jene hierzu zwingen, die der Anlage und Verwendung der elektronischen Patientenakte widersprochen haben.

Wie ermöglichen Sie den Zugang für Versicherte, die sich bezüglich ihrer psychischen Probleme keiner digitalen Triage unterziehen wollen?

Den Psychotherapeuten wird von Krankenkassen oft vorgeworfen, sie behandelten nur „leichte“ Fälle. Aber: die häufig vergebene leichte Diagnose einer Anpassungsstörung F43.2 ist eine Schon-Diagnose aus gutem Grund, weil das Diskriminierungpotenzial von F Diagnosen hoch ist.

Die erzwungene Offenbarung psychischer Probleme Dritten ggü könnte den Zugang zur Pth erschweren und zur Chronifizierung unbehandelter psych. Erkrankung führen.

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Antwort von CDU

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

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Für Anliegen aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Abgeordnetenbüro unter: nina.warken@bundestag.de

Bei Fragen mit gesundheitspolitischem Bezug können Sie sich gerne direkt an das Bundesministerium für Gesundheit unter poststelle@bmg.bund.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Warken

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