Wie soll die Streichung der gesetzlichen Regelungen für die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, zu einer finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems führen?
Sehr geehrte Frau Warken,
Konkret beschäftigt mich zudem auch die Frage warum überhaupt ein Änderungsantrag durch CDU/CSU/SPD vorgelegt wurde, der in seiner Form entgegen der Rechtsprechung des BSG steht. Wie in der Stellungnahme des DPtV (https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/massive-einschnitte-in-der-psychotherapie-weiterhin-geplant/) bereits deutlich gemacht wurde sind die Mindeststandards für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungsrechtlich begründet und können nicht einfach umgangen werden. Es festigt sich der Eindruck, dass die bekannten Probleme der psychotherapeutischen Versorgung durch die Begrenzung der psychotherapeutischen Versorgung selbst in Angriff genommen werden sollen. Können Sie diesen Eindruck entkräften?
Freundliche Grüße
Nathalie F.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ werden nicht mehr bearbeitet.
Für Anliegen aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Abgeordnetenbüro unter: nina.warken@bundestag.de
Bei Fragen mit gesundheitspolitischem Bezug können Sie sich gerne direkt an das Bundesministerium für Gesundheit unter poststelle@bmg.bund.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Warken
