Frage an Olaf Duge bezüglich Bildung und Erziehung

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Olaf Duge
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Frage von Wolf M. •

Frage an Olaf Duge von Wolf M. bezüglich Bildung und Erziehung

Die Eltern bestimmen nach Art. 7 Absatz 2 Grundgesetz über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht. Mir haben mehrere Eltern berichtet, dass sie nicht oder falsch über die Abmeldung vom Religionsunterricht informiert wurden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle Eltern bei der Einschulung korrekt darüber informiert werden, welche Alternativen die Schule anbietet, wenn die Eltern keine Anmeldung zum Religionsunterricht vornehmen wollen ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

zur Anmeldung an einer Schule erhalten alle Eltern eine
Informationsbroschüre, die dazu dient, Sorgeberechtigten einen ersten,
allgemeinen Überblick über die Hamburger Grundschulen und das in ihnen
angebotene Unterrichtsprogramm, die erteilten Fächer, Ganztagsangebote,
Fördermöglichkeiten, allgemeine pädagogische Aspekte des
Grundschulunterrichts und sonstige Themen rund um die Einschulung der
zukünftigen Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Die Broschüre ist
Teil eines Informationsangebots für Eltern, das zudem Elternanschreiben,
Informationen im Internet und insbesondere schulische
Informationsveranstaltungen vor und nach der Einschulung umfasst. 
Weiterführende Informationen erteilt die Schule selbst. Über die Form
der Informationsweitergabe hinsichtlich Abmeldung vom
Religionsunterricht entscheidet die Schule. Auf Anfragen muss
selbstverständlich wahrheitsgemäß geantwortet werden. Nach unseren
Erfahrungen, erfragen die Eltern, die eine Abmeldung wünschen, die
nötigen Informationen sehr genau und nehmen das Recht dann wahr. Da es
sich hier um sehr wenige Schüler*innen handelt, werden die Daten nur
unregelmäßig erfasst. Die nächste Erhebung ist zum Ende des laufenden
Schuljahres zu erwarten, die letzte ist aus dem Schuljahr 2015/16. Hier
waren es 70 (von ca. 180.000) Schülerinnen und Schüler, die vom
Religionsunterricht befreit wurden.
Wir haben bisher nicht vor, Schulen zu offensiverer Beratung in dieser
Hinsicht aufzufordern. Uns ist nicht bekannt, dass dem entsprechenden
Wunsch der Sorgeberechtigten nicht genügend beigekommen wird. Sollten
Sie hier ein anderes Bild haben oder gar bewusste Verhinderung vermuten,
lassen Sie es uns gerne wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Duge

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