Ist ihre Partei der initiator für die vielen irrational langen 30er Bereiche und die damit verbundenen Staus?

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Frage von Johann H. •

Ist ihre Partei der initiator für die vielen irrational langen 30er Bereiche und die damit verbundenen Staus?

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Sehr geehrter Herr H.

Vorweg möchte ich anmerken, dass ich als Sprecher für den Bereich "Wohnen" in der Grünen Bürgerschaftsfraktion primär nicht mit verkehrlichen Fragen befasst bin, auch wenn Wohnen und Verkehr durchaus in einem Spannungsverhältnis stehen, vor allem wenn es um Lärm und um die nächtliche Ruhe insbesondere an vielbefahrenen Straßen geht. Doch ich will nach einigen Recherchen gerne auf ihre Frage eingehen.

Es tut mir leid, wenn sie möglicherweise aus Verärgerung und aufgrund von Unkenntnis Tempobegrenzungen auf 30km/h als zu lang oder möglicherweise sogar als unnötig ansehen und Sie dann sogleich einen "Sündenbock" suchen. Dafür wird die Grüne Partei ja gerne die benutzt. Hierzu aber weiter unten.

Zur Klärung Ihrer Frage Folgendes vorweg:  Es gibt ja einerseits die nächtlichen Temporeduktionen auf Straßenzügen zwischen 22:00 und 6:00 und anderseits die Ausweisung von Wohngebieten als Tempo 30 Zone

Mir ist nicht ganz klar, ob Sie die nächtlichen Temporeduktionen auf einzelnen StraßenZÜGEN (was dem Wort „lang“ entsprechen würde und was meine Vermutung ist) oder die Ausweisung von Wohngebieten als Tempo 30 Zone meinen (was dem Wort Bereiche entsprechen könnte; https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone )?

Allerdings sind mir die von Ihnen mit den "30er  Bereichen"?  behaupteten Staus aktuell weder in Tempo30-Wohngebieten noch auf nächtlich temporeduzierten Straßenzügen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr in Hamburg bekannt.

Zur Frage der Initiierung: Deutschland und somit auch die FHH sowie alle Bundesländer sind gemäß der EU-Umgebungslärm-richtlinie (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2002%3A189%3A0012%3A0025%3ADE%3APDFhttps://www.bmuv.de/themen/laerm/eu-umgebungslaermrichtlinie) verpflichtet einen Lärmaktionsplan (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/luft-laerm-elektromagnetische-felder/laermaktionsplan-2018-163858) anzufertigen. Die ausführende Instanz in Hamburg ist dabei der Senat der Rot-Grünen-Koalition und genauer der Grüne Umweltsenator. 

Ich möchte besonders betonen, dass die Auswahl und Festlegung der auf 30 km/h temporeduzierten Straßen in keinster Weise irrational ist, sondern wissenschaftlich begründet herbeigeführt wird, besonders auch da die Festlegung und Feststellung gerichtsfest sein muss.  Ziel der nächtlichen 30er Strecken ist, die Nachtruhe, den gesunden Schlaf und damit die Gesundheit von vielen Hamburgern und Hamburgerinnen zu verbessern. Eine Temporeduktion von 50 km/h auf 30 km/h entspricht einer Halbierung des Verkehrslärms. Gerade als wohnungspolitischer Sprecher meiner Fraktion setze ich mich natürlich besonders für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse in Wohnungen und im Wohnumfeld ein. Dies wird von vielen betroffenen Menschen sehr positiv betrachtet.

Die Partei der Grünen - darauf zielte ja Ihre Frage hin - kann man also nicht direkt als Initiator der Maßnahmen bezeichnen. Es ist aber durchaus so, dass die Partei die Ausweisung von Tempo 30 Zonen programmatisch unterstützt, sofern dadurch nachweislich gesellschaftliche Vorteile geschaffen werden können, wie z.B. die Reduzierung von Umgebungslärm in Städten, der nachweislich hohe Gesundheitsrisiken verursachen kann. 

Nun gibt es noch 30er Strecken zur Tageszeit, insbesondere vor Schulen und Kindertagesstätten. Diese dienen der Verkehrssicherheit gerade der schwächsten im Straßenverkehr, den Kindern, die häufig den Anforderungen gerade des Autoverkehrs noch nicht gewachsen sind. Deshalb sind hier besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die ebenfalls vom Rot-Grünen Senat verantwortet und konkret vom sozialdemokratischen Innensenator ausgeführt werden.  Auch diese Strecken halte ich nicht für unverantwortlich lang, sondern sie sind dem Gefährdungsbereich angemessen. Der Schutz besonders durch den Verkehr gefährdeter Personen (Kinder, ältere Menschen) ist auch aus meiner Sicht Vorrang zu geben und eine besondere Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer zumutbar.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Ausführungen helfen konnte, Einsicht in die zugegebenermaßen nicht immer ganz einfachen Begründungen und Verantwortlichkeiten der Tempobegrenzungen auf 30 km/h zu nehmen und Sie ihren Unmut auch einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachten können.

Mit freundlichem Gruß

Olaf Duge

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