Gibt es eine offizielle Genehmigung für den Bau einiger extrem hohen Häuser auf der ehemaligen Kirchenkoppel Bergstedt, jetzt Kirchweide

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Frage von Ursula S. •

Gibt es eine offizielle Genehmigung für den Bau einiger extrem hohen Häuser auf der ehemaligen Kirchenkoppel Bergstedt, jetzt Kirchweide

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Sehr geehrte Frau S.,

Auf der von Ihnen angesprochenen Koppel, der Kirchenkoppel in Hamburg Bergstedt, wurde nach langen Gesprächen mit Vertretern der Erbengemeinschaft 2010 der Bebauungsplan Bergstedt  24 aufgestellt und von der Bezirksversammlung Wandsbek beschlossen. Der Bebauungsplan Bergstedt 24 sieht  deutlich weniger Bebauung und mehr Grünerhalt vor als die zuvor nach Baustufenplan zulässige zweigeschossige Bebauung (zwei Geschosse plus Staffelgeschoss).

Den Bebaungsplan Bergstedt 24 können sie einsehen unter:

https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Bergstedt24.pdf

Die Begründung zum Bebauungsplan finden Sie unter:

https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Bergstedt24.pdf

Danach sind auf dem Bebauungsplan Baufelder für 13 eingeschossige Einzelhäuser mit einer Grundflächenzahl von 0,2  (das bedeutet vereinfacht, max. 20% der Grundstücksfläche dürfen bebaut werden). Die Grundstücke sollen mindestens 700 m² groß sein.

Nach meiner Insichtnahme haben die im Bau befindlichen Häuser eine  Traufhöhe von etwa 6 Metern und eine Höhe bis zum First (Satteldächer) von etwa 12 Metern wobei die Flächen über dem ersten Geschoss weniger Flächen als das Untergeschoss haben und damit baurechtlich ein eingeschossiger Bau vorliegt. Da - wie auch öffentlich gefordert und im Bebauungsplan festgesetzt – bei den Hauptgebäuden nur Satteldächer zugelassen werden sollten (weil es sich dann angeblich besser in die Umgebung einpasst), also keine Flachdächer, haben die Bauherren statt "Toscana-Häuser" teilweise mit zwei Ebenen in die Dachspitze des Satteldaches gebaut. Die Folge: Dachfirste auf ca. 12 Meter Höhe.

Wenn Sie 12 Meter als "extrem hoch" bezeichnen kann man sicherlich darüber geteilter Meinung sein, je nach dem, welchen Maßstab man anlegt. In der Regel sind die benachbarten älteren Einfamilienhäuser niedriger und haben nur eine Ebene oberhalb des Erdgeschosses.

Gerne hätten wir als GRÜNE zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiatve diese Fläche, die nach Gutachten zu Flora und Fauna als hochwertig eingestuft wurde (Stufe 6), vollständig für die Natur erhalten. Dies war leider aufgrund des geltenden Baustufenplanes aus den 50er Jahren nicht möglich und es drohten Rechtsauseindersetzungen mit den Erben. Dabei waren die Erfolgsaussichten zum völligen Erhalt der Kirchenkoppel in ihrem natürlichen Zustand sehr ungewiss und politisch hatten wir CDU und SPD nicht auf unserer Seite.  Im Bebauungsplan Bergstedt 24 wurde die versiegelbare Fläche erheblich reduziert und zudem Ausgleichsflächen im Gebiet des Bebauungsplanes  z.T. als Landschaftsschutzgebiet und z.T. als Hochstaudenflur festgesetzt, die nach Baustufenplan hätten bebaut werden können. Dies haben wir als GRÜNE zumindest als Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Baustufenplan angesehen.

Zuständig für den Bebauungsplan sowie die Baugenehmigungen ist das Bezirksamt Wandsbek. Die Bauanträge wurden von den Bauprüfern des Bezirksamtes Wandsbek geprüft und im Bauprüfausschuss auf ihre Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan Bergstedt 24 in nicht öffentlicher Sitzung in Augenschein genommen. Anscheinend hat es keine Beanstandungen gegeben, so dass die Baugenehmigung erteilt wurde. Ob die Bauten nun tatsächlich (auch hinsichtlich der Höhe) so umgesetzt werden wie sie genehmigt wurden ist durch die Bauprüfung des Bezirkes Wandsbek zu prüfen. Hierzu können Sie sich auch direkt beim Bezirksamt Wandsbek erkundigen und möglicherweise - z.B. wenn Sie Anliegerin sind - auch in die genehmigten Bauanträge Einblick erhalten. Falls dies nicht möglich ist können die örtlichen BezirkspolitikerInnen als Kontrollorgan der bezirklichen Verwaltung auffordern Einblick zu nehmen und die Einhaltung der Baugenehmigungen zu überprüfen.

Für Nachfragen können Sie sich auch über meine e-Mailadresse oder auch über direktem Weg an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Duge

 

 

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