Meine RV Rente beträgt 1817,21 Euro.Davon kann ich die geforderte energetische Sanierung meines Hauses durch die hohen Auflagen nicht finanzieren?Werde ich von energetischer Sanierung freigestellt?

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Olaf Duge
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Frage von Klaus-Peter S. •

Meine RV Rente beträgt 1817,21 Euro.Davon kann ich die geforderte energetische Sanierung meines Hauses durch die hohen Auflagen nicht finanzieren?Werde ich von energetischer Sanierung freigestellt?

Sehr geehrter Herr Duge! Wenn ich als Hausbesitzer die kostenintensiven energetischen Sanierungsauflagen finanziell nicht stemmen kann,werde ich dann davon freigestellt? Stichwort dazu: Bestandswahrung. Oder werden betroffene Bürger dann enteignet oder in die Zwangsversteigerung getrieben?Ich hoffe mal,die verantwortlichen Politiker haben sich dazu mal entsprechende Gedanken gemacht.Es wird bundesweit nämlich riesengroße Probleme geben,denn Hausbesitzer sind weder alle reich, noch sind sie alle Großverdiener mit hohen Ersparnissen!Bei meinem Haus aus dem Bestand muss ich mit 1500 Euro pro Quadrahtmeter rechnen! Und die Preise am Bau steigen noch weiter.Ein Ende des Preisanstiegs ist noch gar nicht absehbar.Stichwort dazu:Fachkräftemangel und Lieferketten!

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Sehr geehrter Herr S.

danke für Ihre Nachricht. Ich hoffe, Ihnen einige Ihrer Sorgen nehmen zu können. Ich gebe Ihnen völlig recht:  Wohneigentum bedeutet nicht automatisch, dass viel zusätzliches Vermögen vorhanden ist. Auch bin ich mir wohl bewusst, welche große finanzielle Herausforderung Gebäudesanierungen darstellen! 

Eine Sanierungspflicht besteht nicht. Deswegen bedarf es auch keiner Freistellung. Und selbstverständlich werden Hausbesitzer*innen, die eine Sanierung nicht stemmen können, weder enteignet noch in die Zwangsversteigerung getrieben.

Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist dennoch ein wichtiges Ziel, um im Klimaschutz voran zu kommen. Dieses Ziel soll aber durch Förderungen und Anreize erreicht werden. Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB) bietet beispielsweise umfangreiche Programme zur finanziellen Unterstützung von Haushalten (s. hier: https://www.ifbhh.de/programme/privatkunden/eigenheim-modernisieren/energetisch-modernisieren-privat), die Interesse haben, ihr Eigentum energetisch zu sanieren. Welche Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind, hängt von verschiedenen individuellen Umständen des jeweiligen Gebäudes ab (z.B. Baumaterial, Alter, Zustand). Gerade in Zeiten ungewisser Preisentwicklung in der Wärme- und Energieversorgung ist es aber durchaus sinnvoll sich damit auseinanderzusetzen, welche Vorteile eine Sanierung des Eigenheims bieten könnte. Bspw. kann man auch Teilbereiche durch Kellerdeckendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch u.a. energetisch sanieren und nicht unerheblich Heizkosten sparen, was die Investionsausgaben abdecken oder gar überschreiten kann.

Ob und inwieweit dies wirtschaftlich für Sie sein kann, kann man mit einem Gutachten vorher prüfen lassen. So ein Gutachten wird vom Bund durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Ein solches Gutachten kostet ca. 1.000,- Euro wovon Sie 600,- von der KfW wiederbekommen. Man kann solche Gebäudechecks durch bspw. ZEBAU, einem vertrauenswürdigem Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale machen lassen:  https://www.zebau.de/projekte/energieberatung-gebaeude-checks/. Vielleicht ist das auch für Sie interessant.

Hier können Sie sich auch zunächst Informieren: https://www.vzhh.de/themen/bauen-immobilien-energie/energetische-sanierung

Auch können Sie einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale machen, was alles im Sinne der Energieeinsparung Sinn machen kann.

Mit freundlichem Gruß

Olaf Duge

 

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