Wieso betreiben Sie eine Seite Bundeswahlleiterin, wenn das Gesetz nur Bundeswahlleiter kennt?

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Frage von Markus P. •

Wieso betreiben Sie eine Seite Bundeswahlleiterin, wenn das Gesetz nur Bundeswahlleiter kennt?

Sehr geehrter Herr Scholz,
es gibt die offizielle Seite https://www.bundeswahlleiterin.de/
Nun komme ich ins Schleudern, da die Bundeswahlordnung Stand Juni 2020 nur von einem Bundeswahlleiter schreibt. https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/04f736b0-66e8-4618-9063-88af47e83ce2/bundeswahlordnung.pdf
Können Sie mir erklären, wieso es zu dieser durch Gesetze nicht abgedeckten Benennung gekommen ist?
Mit freundlichem Gruß
M. P.

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