Frage an Olav Gutting bezüglich Soziale Sicherung

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Olav Gutting
CDU
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Frage von Hans-Martin W. •

Frage an Olav Gutting von Hans-Martin W. bezüglich Soziale Sicherung

Der Zustand in unseren Pflegeheimen ist zum großen Teil erbärmlich. Zu wenig Personal, insbesondere in den Nachtstunden. Hier ist es für die Beschäftigten unmöglich, die Pfegebedürftigen notdürftig zu betreuen. Auch ist der Umgang, aus Zeitgründen, menschenunwürdig. Die neu aufgestellten Bewertungskriterien sind m.E. lachhaft. Was nützt es, wenn die Heime regelmäßig kontrolliert werden und diese Kontrolle in der Regel vorher angekündigt werden? Da ist es doch klar, dass den Kontrolleuren eine "heile" Welt vorgegaukelt wird.
Aus persönlichen Berichten Betroffener kann ich Ihnen sagen, dass hier ein Armutszeugnis für unseren reichen Staat ausgestellt werden muss.
Was gedenken Sie bzw. die verantwortlichen dagegen zu unternehmen? Und in welchem Zeitrahmen kann mit einer Umsetzung einer menschenwürdigen Pflege gerechnet werden?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wanke,

auf Ihre Anfrage vom 9. August 2010 zum Thema „Zustand in deutschen Pflegeheimen“, die Sie über das Portal „Abgeordnetenwatch“ an mich herangetragen haben, darf ich wie folgt antworten:

Der Gesetzgeber hat mit der Pflegetransparenzvereinbarung einen ersten Schritt unternommen, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage zu ermöglichen. Das Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Ange- hörigen Qualitätsergebnisse einer Pflegeeinrichtung Anhand der Darstellung und Bewertung erkennen, nachvollziehen und einordnen können. Dieses Ver- fahren wird wissenschaftlich begleitet.

Inzwischen wurden insgesamt bundesweit fast 12.800 Prüfungen durchgeführt (stationärer und ambulanter Einrichtungen) und fast 10.390 Transparenz-berichte veröffentlicht mit Stand 5. Oktober 2010. Die zugrundeliegenden Bewertungskriterien sind zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen, dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den maßgeblich Beteiligten der Pflegeeinrichtungen erstellt worden. Aktuell befinden sich diese in der Überarbeitung und werden fristgerecht zum 01.01.2011 neu aufgestellt werden. Dieses findet unter enger Begleitung des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass neben den Kontrollen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, die die Pflegetransparenzrichtlinie umsetzen, auch die Heimaufsicht der Länder die Rahmenbedingungen in den Heimen regelmäßig kontrollieren.

An dieser Stelle ist zu betonen, dass erst die Einrichtung einer Pflege-transparenzrichtlinie in der Pflegereform 2008 überhaupt zu einer jährlichen Kontrolle aller Pflegeheime, die in der Regel unangemeldet erfolgen soll, aufgenommen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Pflegeheime maximal alle fünf Jahre auf ihre Qualität begutachtet. Dass es nach wie vor einzelne Fälle von Pflegemissständen gibt, ist nicht auszuschließen, diese werden aber mit dem neuen Instrumentarium erkannt und sollen mit den Vertragspartnern vor Ort zeitnah beseitigt werden.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften ein wenig gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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