Frage an Olav Gutting bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Olav Gutting
CDU
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Frage von stefan s. •

Frage an Olav Gutting von stefan s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting,

wieso setzt sich Frau Dr. Merkel so sehr für eine EU Verfassung ein wenn Deutschland keine offizielle Verfassung hat?
Nach welcher Verfassung urteilt das Bundesverfassungsgericht und arbeitet der Verfassungsschutz?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schramm

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schramm,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 11. dieses Monats.

Lassen Sie mich darauf wie folgt antworten:

Die europäische Einigung ist das erfolgreichste politische Projekt in der Geschichte unseres Kontinents. Das europäische Einigungswerk hat den uralten Traum vom Ende der Kriege in Europa und der Freundschaft der Völker verwirklicht. Wir verdanken der europäischen Integration eine historisch beispiellose Phase des Friedens, der politischen und sozialen Stabilität und des wirtschaftlichen Wohlstands.

Auch die Wiedervereinigung und der Fall des Eisernen Vorhangs haben u.a. ihre Ursachen in der starken Position, die von dem gemeinsamen europäischen Haus der westlichen Staaten dieses Kontinents ausging.

Ein Europa von nunmehr 27 Mitgliedsstaaten kommt ohne eine übergeordnete Verfassung nicht aus. Nur wenn man sich auf gemeinsame Grundsätze einigt, vor allem auch die institutionellen Strukturen vereinfacht, kann man eine solch große Staatengemeinschaft führen und auch zu einem Machtzentrum neben den USA und Asien machen.

Der Verfassungsvertrag vereinigt den EG-Vertrag und den EU-Vertrag, integriert die Grundrechtecharta, überwindet die alte Säulenstruktur und schafft eine einheitliche vertragliche Grundlage für die Europäische Union. Dabei umfasst der Verfassungsvertrag vier Teile: im ersten Teil werden die Europäische Union, ihre Ziele, Zuständigkeiten, Entscheidungsverfahren und Organe definiert; in Teil zwei wird die auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000 verkündete Charta der Grundrechte in den Verfassungsvertrag aufgenommen, die dem europäischen Bürger einen umfassenden Grundrechtsschutz gewährt. Teil drei betrifft die einzelnen Politikbereiche, wobei zahlreiche Bestimmungen aus den bisher geltenden Verträgen übernommen wurden. Der vierte Teil enthält die Schlussbestimmungen, darunter die Verfahren zur Annahme und Überarbeitung des Verfassungsvertrages. Die den Verfassungsvertrag einleitende Präambel enthält einen ausdrücklichen Verweis auf das religiöse Erbe Europas, aus dem sich als universelle Werte die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen, Demokratie, Gleichheit, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit entwickelt haben.

Die auf dem EU-Gipfel am 19. Oktober 2007 erzielte politische Einigung über die Verabschiedung des EU-Reformvertrages ist ein Durchbruch im langwierigen Europäischen Verfassungsprozess, der - wie Sie sicherlich wissen - zwischen- zeitlich vollständig zu scheitern drohte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Übernahme der bereits im Verfassungsentwurf verankerten institutionellen Reformen. Damit wird die Europäische Union nachhaltig handlungsfähiger.

Der Bundeskanzlerin Angela Merkel mußte an einer Beseitigung des Status quo und an einer Einigung auf einen europäischen Grundlagen- oder Verfassungsvertrag (wie immer man diese Vereinbarung nennen mag) während der von ihr ausgeübten Ratspräsidentschaft gelegen sein.

Für uns Deutsche und auch für unsere Verfassungsorgane gilt natürlich in erster Linie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Damit sind auch alle anderen Behörden wie z.B. das Bundesamt für Verfassungsschutz miteinbezhogen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Auskünften ein wenig dienlich gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Jochen Hilliges, wiss. Mitarbeiter im Büro des MdB Olav Gutting

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