Liegen Ihnen Fallzahlen zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte für 2021 vor?

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Olav Gutting
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Frage von Thomas P. •

Liegen Ihnen Fallzahlen zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte für 2021 vor?

Sehr geehrter Herr Gutting,

die Verlustverrechnungsbeschränkung des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gilt ab dem Jahr 2021. In der Gesetzesbegründung wurde eine Evaluierung nach 2 Jahren angekündigt. Es könnten also schon diverse Zahlen für 2021 vorliegen. Ich bitte daher um folgende Informationen:

- Wieviele Fälle gab es insgesamt in 2021?
- In wievielen Fällen davon wurden die Verlusttrades fehlerhaft erklärt (der Vordruck ist kompliziert)?
- In wievielen Fällen wurden die Verlusttrades gar nicht erklärt?
- Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern auf per Saldo Verluste zu zahlen waren?
- Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen letztendlich Steuern von mehr als 100% auf den Saldogewinn zu zahlen waren?
- Wie hoch waren die zusätzlichen Steuereinnahmen wegen der Neuregelung in Euro?
- Wie hoch ist die Anzahl der Einsprüche?
- Wie hoch ist die Anzahl der Klagen?

Wären Sie bereit eine kleine Anfrage zu stellen, sollten Ihnen die Zahlen noch nicht vorliegen?

MfG

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Eingabe über abgeordnetenwatch.

In der Begründung zu § 20 Abs. 6 EStG im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen findet sich tatsächlich die Aussage: „Es ist gemeinsames Ziel der Koalitionsfraktionen, dass durch die Berücksichtigung zusätzlicher Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine neuen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden. Daher werden die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten evaluiert.“ https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf - dort Seite 62.

Leider liegen mir dazu keine Angaben und Zahlen vor; ich bin wie Sie der Auffassung, dass diese Zahlen evaluiert werden müssen. Deshalb werde ich den nächsten Tagen die  Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen schriftlich befragen, ob und ggfs. wann mit Ergebnissen zu rechnen ist stellen. Die Antwort wird dann auf der Homepage des Bundestags unter: https://dip.bundestag.de/erweiterte-suche?f.wahlperiode=20&f.herausgeber_dokumentart=Bundestag-Drucksache&rows=25 veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Olav Gutting

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