Politische Entscheidungen sollten nicht allein von Umfragen abhängig gemacht werden. Umfragen sind Momentaufnahmen. Sie können Hinweise geben, ersetzen aber weder Wahlen noch die parlamentarische Verantwortung.
Die aktuelle Gesundheitsreform wird – wie jedes Gesetz – an den Vorgaben des Grundgesetzes zu messen sein. Sollten sich im parlamentarischen Verfahren oder später durch die Rechtsprechung verfassungsrechtliche Bedenken ergeben, müssen diese selbstverständlich ernst genommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keinen Anlass, der Reform pauschal einen Verstoß gegen Art. 3 GG zu unterstellen.
Gleichzeitig muss Politik darauf achten, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht zu einer Einschränkung von Chancengerechtigkeit oder gesellschaftlichem Zusammenhalt führt. Entscheidend ist aus meiner Sicht daher weniger die Höhe der Vermögensungleichheit an sich als vielmehr die Frage, ob alle Menschen faire Aufstiegs- und Teilhabechancen haben und wirtschaftliche Macht nicht zu unangemessenem politischen Einfluss führt.
Preisbremsen sind keine nachhaltige Lösung
Ich als Gesetzgeber setze mich dafür ein, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht praktikabel, verlässlich und fair ausgestaltet bleibt. Dabei müssen sowohl die berechtigten Interessen der Familien als auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates berücksichtigt werden. Unsere Forderung ist eine Verdopplung der bestehenden Freibeträge für Einfamilienhäuser.
Steuergesetze müssen fair sein und für alle gelten. Steuerhinterziehung und missbräuchliche Steuergestaltungen müssen konsequent bekämpft werden. Hier darf es keine Sonderbehandlung geben.
