(...) vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal war die Forderung nach einem Handyverbot in Bussen und Bahnen im Sommer 2008 keine Forderung der SPD-Fraktion, sondern zweier SPD-Abgeordneter. Stein des Anstoßes war damals nicht das zu laute Telefonieren, sondern "das Klingeln von Mobiltelefonen, das Schreiben von Kurzmitteilungen ohne ´Stummschaltung´ der Signaltöne, das laute Ab- und Vorspielen von Musiktiteln und Klingeltönen in Bussen und Bahnen" (siehe Drucksache 19/804, http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=23522&page=0). (...)
(...) das Angebot StadtRAD ist in der Tat ausgesprochen erfolgreich. Der Senat hat im April 2011 auf eine ähnliche Frage wie folgt geantwortet (Drs. (...)
(...) der Studierendenvertretung der HAW Hamburg empfehlen, sich mit dem Anliegen direkt an die Straßenverkehrsbehörde im örtlich zuständigen Polizeikommissariat 11 (Steindamm 82, 20099 Hamburg) zu wenden. Diese Behörde ist dafür zuständig, den Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen, und wird das Anliegen prüfen und darüber entscheiden. Ihrer Entscheidung wird sie die einschlägigen Regelwerke zugrundelegen, so wie in allen anderen Einzelfällen auch. (...)
(...) Im Jahre 2005 hatte die Auslastung nur bei 26 Prozent gelegen. Diese Kritik verkannte jedoch, dass das P+R-Haus in dieser Größe bereits eine Vorleistung für die noch zu bauende S-Bahn-Linie S4 war. Mittlerweile haben sich, auch ohne S4, die Auslastungszahlen verbessert. (...)
(...) Derartiger Giftmüll kann aber nicht mal eben einfach so aus dem Ausland nach Hamburg zur Verbrennung verbracht werden. Sofern eine Hamburger Entsorgungsanlage den Giftmüll aus Indien verbrennen soll, müsste ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden, von dem die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Kenntnis erlangen würde. Eine solche Notifizierung ist dort aber nicht eingegangen, erfuhr ich auf Nachfrage von der Behörde. (...)
(...) das von Ihnen genannte Beispiel mit dem mitten auf einem benutzungspflichtigen Radweg aufgestellten Hinweisschild stimmt sehr nachdenklich, bringt dieses Handeln doch eine unangebrachte Gleichgültigkeit gegenüber dem Radverkehr zum Ausdruck. Es widerspricht auch der Radverkehrsstrategie (Maßnahme 1-26: "An Baustellen ist eine durchgängig nutzbare und sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten."). (...)