Frage an Ole Thorben Buschhüter bezüglich Umwelt

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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Barbara U. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Barbara U. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Buschhüter
Mit der Pünktlichkeit eines "Schweizer Uhrwerks" wird unsere Baugenossenschaft für die Reinigung der Straße und des Fußwegs herangezogen, aber für die erbrachten Zahlungen erolgt kaum eine Gegenleistung. Das Herbstlaub wurde zwar oberlächlich beseitigt, aber die Laubhügel liegen festgefroren in den Parkbuchten herum.
Seit mehr als 10 Wochen liegt eine mit Schaumstoff gepolsterte Holzplatte auf dem Grünstreifen herum und verwittert in der Öffentlichkeit. Die Müllmänner laufen drüber, nehmen sie aber nicht mit.

Nach mehrfachen Beschwerden hat man sich jetzt der Bäume im Nerlichsweg angenommen und an den Zweigen herumgeschnitten. Ein befreundeter Landschaftsgärtner hatte über die Aktion nur mit dem Kopf geschüttelt; denn die Bäume sind keinesfalls in Form zurück geschnitten worden, sondern man hat irgendwo etwas zurückgeschnitten, so dass zu befürchten ist, dass einem auch im nächsten Jahr bei Windstille wieder Zweige auf den Kopf oder auf die Fahrzeuge fallen.
Bekommen wir für nicht erbachte Leistungen unser Geld von der Stadt zurück?
http://www.abendblatt.de/hamburg/article111931541/Neuschnee-Warum-Hamburgs-Nebenstrassen-ungeraeumt-bleiben.html

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

die Baugenossenschaft wird von der Stadtreinigung nur zu den Kosten der Gehwegreinigung herangezogen. Zur Reinigung der dem Fußgängerverkehr und der dem Fahrradverkehr dienenden öffentlichen Wegeflächen sind nach § 29 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) grundsätzlich die Anlieger, in Ihrem Fall also die Baugenossenschaft, verpflichtet, es sei denn, die entsprechende Straße ist im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt (§ 32 HWG, "öffentlicher Reinigungsdienst"). In letzterem Fall werden für diese Leistungen von der Stadtreinigung Gebühren erhoben.

Da der Nerlichsweg im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt ist, ist für die Gehwegreinigung daher die Stadtreinigung zuständig. Soweit es um Verschmutzungen der Straße (Fahrbahn) oder des Grünstreifens geht, ist dafür die Stadtreinigung bzw. das Bezirksamt zuständig. Die Kosten hierfür werden nicht auf die Anlieger umgelegt.

Um sich über die mangelhafte Gehwegreinigung zu beschweren oder um schmutzige Ecken in der Stadt zu melden (z.B. wegen der Holzplatte), wenden Sie sich bitte an die Hotline "Saubere Stadt". Die Stadtreinigung veranlasst dann alles weitere. Ich habe damit selbst gute Erfahrungen gemacht. Weitere Infos zur Hotline erhalten Sie hier:

www.srhh.de/srhh/opencms/kontakt/contact.jsp?contact=Verschmutzungshotline

Ich muss der Vollständigkeit allerdings darauf hinweisen, dass die Stadtreinigung zur Zeit um Geduld beim Einsammeln des Laubs bittet. Trotz unzähliger Überstunden der Mitarbeiter der Fahrbahn- und Gehwegreinigung, dem Hinzuziehen von Mitarbeitern aus anderen Bereichen und von externen Unternehmen braucht es einfach eine gewisse Zeit, um ca. 12 bis 14 Millionen Kilogramm Laub aus der Gehweg- und Fahrbahnsammlung sowie ca. 4 Millionen Kilogramm Laub in ca. 500.000 Laubsäcken einzusammeln und möglichst umweltfreundlich zu verwerten. Weiterhin wird eine Laubsammlung zur Zeit primär unter dem Aspekt der Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt, so die Stadtreinigung. Hierbei bleibt zunächst an unkritischen Stellen Laub liegen, das dann in weiteren Durchgängen weggeräumt wird. Der mittlerweile eingetretene Schneefall und der dadurch erforderliche Winterdienst hat die Prioritäten sicherlich nochmals verschoben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ole Thorben Buschhüter

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