Der Tenor des Abendblatt-Artikels ist falsch.
Hamburg hat sich dafür entschieden, auf der Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes des Bundes (EmoG), auf das Sie Bezug nehmen, auf die Erhebung von Parkgebühren für E-Fahrzeuge zu verzichten.
Die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, mit der ich hierzu schon Kontakt hatte, wird das Anliegen auf der neuen Rechtsgrundlage neu bewerten und ggf. entsprechende Anordnungen treffen. Ich werde dort beizeiten nachfassen.
Es werden aktuell Überlegungen angestellt, wie die Pflichterfüllung der Anliegerinnen und Anlieger erhöht werden kann.
Wie das Seniorenticket ausgestaltet und was es am Ende kosten wird, die Senioren und den Hamburger Haushalt, das ist gerade Gegenstand von Verhandlungen.
Der Schutz von Kindern vor Missbrauch, auch im digitalen Raum, ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit.
