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Sehr geehrter Herr Buschhüter, ukrainische Führerscheine (Bus + LKW) stehen in der Anlage 11 FeV. Russische nicht. Warum ist das so, und halten Sie, Ihre Partei, dass für richtig oder nicht?

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Ole Thorben Buschhüter
SPD
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Frage von Sebastian L. •

Sehr geehrter Herr Buschhüter, ukrainische Führerscheine (Bus + LKW) stehen in der Anlage 11 FeV. Russische nicht. Warum ist das so, und halten Sie, Ihre Partei, dass für richtig oder nicht?

Warum werden russische und ukrainische FührerscheininhaberInnen so unterschiedlich behandelt? Und welche Kriterien werden herangezogen um ein Land in die Anlage 11 FeV aufzunehmen?
Vielen Dank für eine aussagekräftige Antwort, mit freundlichen Grüßen,
S. L.

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft bin ich nicht an der Rechtsetzung des Bundes beteiligt. Bei der "Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften", mit der die Ukraine als "Listenstaat" in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen wurde, handelt es sich um eine Verordnung des Bundesverkehrsministers, die der Zustimmung des Bundesrates bedurfte. Die Verordnung ist erst am 18. August 2026 in Kraft getreten. Die Drucksache des Bundesrates können Sie hier einsehen: dserver.bundestag.de/brd/2026/0318-26.pdf.

Auf Seite 16 unter II. wird die Rechtsänderung wie folgt begründet:

„Um aus der Ukraine Geflüchteten den Zugang zu Mobilität und sozialer wie wirtschaftlicher Teilhabe zu erleichtern, wird die Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung und Ukrainisch in die Liste der Sprachen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen.“

Das soll der besseren Integration der aus der Ukraine Geflüchteten dienen sowie ihnen die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtern. Zudem werden damit Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode umgesetzt, wonach sich die Koalitionspartner darauf verständigt hatten, dem Fahrermangel unter anderem durch eine Reform der Berufskraftfahrerqualifikation entgegenzuwirken sowie Bürokratie zurückzubauen.

Warum für die Ukraine so verfahren wurde, wird weiter unter III. auf Seite 17 erläutert:

„Das Fahrerlaubnissystem der Ukraine ist insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Fahrerlaubnisklassen mit dem europäischen System vergleichbar. Überdies sind ukrainische Führerscheine von aus der Ukraine Geflüchteten, die unter den Schutzstatus fallen, bis zum Ablauf des Schutzstatus, der gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025 bis zum 4. März 2027 verlängert wurde, anzuerkennen. Um auch über den Schutzstatus hinaus die Mobilität zu erleichtern, sollten ukrainische Führerscheine prüfungsfrei umgeschrieben werden können.“

Letztlich handelt es sich um eine politische Entscheidung von Bundesverkehrsministerium und Bundesrat. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben sehr viele ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland Schutz gesucht und erhalten. Sie profitieren von der neuen Regelung, gleichfalls wird Verwaltungsaufwand reduziert. Ich finde das richtig.

Soweit Sie dazu weitere Fragen haben, möchte ich Sie gern an die Mitglieder des Deutschen Bundestages verweisen, konkret an die Mitglieder des Verkehrsausschusses, da wir in Hamburg mit dem Thema nicht befasst sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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