Wird Hamburg der Novellierung des EmoG im Bundesrat zustimmen? Halten Sie es auch für richtig, die im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung auf mindestens bis auf Ende 2040 zu verlängern?
Guten Tag Herr Buschhüter, die Bundesrats-Drucksache 466/26 liegt im Bundesrat vor. Mit der Reform wird der bewährte Rechtsrahmen für die Förderung der Elektromobilität bis Ende 2035 verlängert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Eine Zustimmung seitens Hamburg sollte in jedem Fall erfolgen. Die Möglichkeiten des EmoG sind zur Erreichung der Klimaziele nach Klimaschutzgesetz sehr wichtig.
Einige Möglichkeiten der Bevorrechtigung für eKfz soll nach dem vorliegenden Gesetzesvorschlag nur bis 2035 begrenzt möglich sein. Aus meiner Sicht könnte das als Zeichen kurz vor dem Verbrenner-Aus dazu führen, dass nochmal vermehrt Verbrenner gekauft werden werden, weil dann ja die Bevorrechtigung für eKFZ nicht mehr bestehen. Um dies zu verhindern sollte - wenn überhaupt - eine Bevorrechtigung nicht vor Ende 2040 auslaufen.
Über das Abstimmungsverhalten der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat entscheidet der Senat, nicht die Bürgerschaft. Ich gehe Stand heute aber davon aus, dass Hamburg der EmoG-Novelle zustimmen wird. Richtig ist, dass die Bevorrechtigung von Elektro-Kfz nicht ewig gelten kann. Spätestens wenn Elektro-Kfz überwiegen, gäbe es keinen Grund mehr für deren Bevorrechtigung. Die teilweise Befristung bis 2035 halte ich aktuell daher für unproblematisch. Bei Bedarf kann der Gesetzgeber die Befristung später immer noch verlängern oder verkürzen.
