Moin, Ich hatte schon Mal gefragt ob es möglich ist im Alten Zollweg auf Höhe des "Zebrastreifen" bei der Nummer 22 eine 30er-Zone einzurichten?
Da der Übergang auch von Kindern beim Schulweg genutzt wird. Und es auch schon öfters mit überhöhter Geschwindigkeit einfach nicht angehalten wird.
Mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurden für die Bereiche von Fußgängerüberwegen die Anordnungsmöglichkeiten von Tempo 30 erleichtert. Insofern ist die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke vor dem Fußgängerüberweg im Alten Zollweg, in Höhe Haffkruger Weg, jetzt grundsätzlich möglich.
Die zur rechtssicheren und einheitlichen Anwendung notwendige Anpassung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) stand aber bislang noch aus. Sie sind vor kurzem in Kraft getreteb und wurden vorgestern im Transparenzportal veröffentlicht: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/hamburger-richtlinien-zur-anlage-und-ausstattung-von-fussgaengerueberwegen-gemaess-vwv-zu-26-st
Die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, mit der ich hierzu schon Kontakt hatte, wird das Anliegen auf der neuen Rechtsgrundlage neu bewerten und ggf. entsprechende Anordnungen treffen. Ich werde dort beizeiten nachfassen.
