Frage an Oliver Jörg bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Oliver Jörg
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Frage an Oliver Jörg von Jörg E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Guten Tag Herr Jörg,

in Bayern wurden bisher bereits mehrer sogenannte Lehrprofessuren (also Professuren mit deutlich höherer Lehrverpflichtung, schlechterer Bezahlung und ohne Habilitationserfordernis) eingerichtet.

Wann, wie viele und an welchen Hochschulen? Handelt es sich dabei um dauerhafte oder zeitlich befristete Stellen?

Wenn es befristete Stellen sind - wann laufen sie aus?

Ist die Einrichtung weiterer Lehrprofessuren geplant?

Hat sich die Lehrprofessur in der Praxis bewährt?

Wie bewertet der Wissenschaftsbetrieb die Erfahrungen in der Praxis, nachdem z.B. der Deutsche Hochschulverband (DHV) oder die Junge Akademie an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Lehrprofessuren abgelehnt haben? ( http://bildungsklick.de/pm/61618/kempen-lehrprofessor-ist-kein-universitaetsprofessor/ und http://www.academics.de/wissenschaft/leopoldina_und_junge_akademie_gegen_lehrprofessur_30692.html )

Konnten die erhofften Einsparungen erzielt werden, nachdem aufgrund verfassungsgerichtlicher Vorgaben die Bezahlung angehoben werden musste, damit sie nicht hinter der von Schullehrern zurückfiel?

Wie wirkte sich die Lehrprofessur qualitativ und qualitativ auf die Forschungstätigkeit der Inhaber aus?

Vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Egerer,

dem Landtag liegen derzeit keine aktuelle Zahlen über Lehrprofessuren in Bayern vor.
Mit Nachdruck möchte ich aber dem Anschein entgegentreten, bei den Lehrprofessuren handele es sich gewissermaßen um "Professorinnen und Professoren 2. Klasse".
Ganz bewusst haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode im Rahmen von Novellierungen des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG) sowohl die Forschungs- (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayHSchPG) als auch die sog. Lehrprofessur (Art. 9 Abs. 1 Satz 3 BayHSchPG) geschaffen. Wichtig ist mir festzuhalten, dass die Lehrprofessur nach der gesetzlichen Systematik nur eine Besonderheit aufweist, nämlich die überwiegende Tätigkeit in der Lehre als Dienstaufgabe. Die Lehrprofessur per se ist also weder mit einer Befristung noch mit einer geringeren Bezahlung verbunden. Wenn die Hochschulen die Lehrprofessuren befristen und als W 2 Stellen ausweisen, worauf Ihre Ausführungen anspielen, unterliegt es ihrer Autonomie. Jedenfalls wurden an uns im Bayerischen Landtag diesbezüglich keine besonderen Problemlagen herangetragen.
Im Gegenteil: Bei der Ausweisung von Lehrprofessuren (sei es auch befristet) handelt es sich um ein probates Mittel der Verstärkung der akademischen Lehre angesichts des doppelten Abiturjahrgangs und der auch in den kommenden Jahren weiter steigenden Studierendenzahlen.

Abschließend möchte ich Ihnen für Ihre Ausführungen sehr herzlich danken. Sie geben mir Anlass, gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode insoweit einen Bericht von der Staatsregierung zu erbitten.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg