Frage an Omid Nouripour bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Omid Nouripour
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Frage von Klaus P. •

Frage an Omid Nouripour von Klaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Nouripour,

ich beziehe mich auf
Ihre Antwort vom 15.Mai auf die Frage von Herrn Jens Zingel hier bei angeordnetenwatch.

Zwei Dinge vorweg: Ich begrüße Ihre Sichtweise, daß an Schulen zur Prävention/Früherkennung mehr mehr Soizialarbeiter und/oder Psychologen eingezetzt werden sollten. Ebenfalls positiv finde ich Ihre Einstellung zum Paintballverbot.

Nun zu meinen Fragen:

Sie schreiben, ich zitiere Sie wörtlich, "ich plädiere für eine Zivilgesellschaft, in der Privatpersonen nicht mit Waffen herumlaufen dürfen" Ende es Zitats. Es geht mir um das "Herumlaufen"

Sind Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen waffenrechtlichen Erlaubnissen (Waffenbesitzkarte/Waffenschein) bekannt? (wer was mit welcher Erlaubnis darf bzw. eben NICHT darf)

Ist Ihnen bewußt, daß Sportschützen und Sammler gar nicht und Jäger nur sehr eingeschränkt mit ihren Waffen "herumlaufen" dürfen?

Aus Ihrer Sicht gehören die Waffen im "Vereinsheim" gelagert.

Ist Ihnen klar, daß sehr viele Sportschützenvereine gar kein eigenes Vereinsheim besitzen und einen Schießstand anmieten?

Glauben Sie nicht auch, ein "Vereinsheim" mit hunderten Waffen sei ein lohendes Ziel für Kriminelle? (der Kriminelle weiß aber nicht, in welcher Privatwohnung sich Waffen befinden)

Wo sollen Jäger und Waffensammler, die nicht in Vereinen organisiert sind, (und somit schon gar kein Vereinsheim haben) Ihrer Meinung nach ihre Waffen lagern?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Pöhlker

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Sehr geehrter Herr Pöhlker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Mai und bitte verzeihen Sie die späte Antwort.

Ich bin über die verschiedenen waffenrechtlichen Erlaubnisse informiert. Sicherlich erscheint einer Fachfrau / einem Fachmann meine Antwort an Herrn Zingel als zu pauschal. Diesen Eindruck wollte ich nicht erwecken.

Zur Frage des Vereinsheimes. Die Antwort geben Sie bereits in Ihrer Frage: Der Schießstand bzw. der Betreiber des Schießstands sollte meiner Meinung nach verpflichtet sein geeignete und vor allem sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten zu schaffen. Entsprechende Sicherungen zum Schutz vor Diebstahl sind selbstredend.

In meinen Ausführungen habe ich mich nicht auf Jäger und Waffensammler bezogen. Diese Personengruppen sind gesondert zu beachten.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich stellenweise darüber wundern muss, wie die Debatte in Deutschland geführt wird. Uns allen geht es darum einen Amoklauf wie in Erfurt oder Winnenden zu verhindern. Das jetzt über die Hintertür (Zugangserschwerungsgesetz für kinderpornographische Internetseiten) sogenannte Killerspiele im Internet geblockt werden sollen halte ich für ein vollkommen falsches Signal (siehe auch http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,631341,00.html ).

Viele Grüße aus Frankfurt

Omid Nouripour

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