Sehr geehrter Hr. Nouripour, besteht die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für serbische Staatsbürger die schon seit 1978 in Deutschland leben und arbeiten ? Vielen Dank für Ihre Antwort

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Omid Nouripour
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Frage von Misa P. •

Sehr geehrter Hr. Nouripour, besteht die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für serbische Staatsbürger die schon seit 1978 in Deutschland leben und arbeiten ? Vielen Dank für Ihre Antwort

Sehr geehrter Herr Nouripour, ich lebe seit 1978 in Deutschland, bin auch seit 37 Jahren Berufstätig.Bin Verheiratet und habe 2 Kinder ( Frau und Kinder sind deutsche Staatsbürger) und möchte nun neben der serbischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Ist dies nach dem deutschen Gesetz überhaupt möglich?
Ich freue mich auf ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M. P.

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Sehr geehrte Frau P.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen.
Mit unseren Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.

Menschen, die dauerhaft hierzulande leben, können künftig schneller mitbestimmen und politisch mitwirken, beispielsweise durch die Teilhabe an Wahlen. Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit. So beträgt beispielsweise die Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung nicht mehr acht, sondern nur mehr fünf Jahre. Besondere Integrationsleistungen werden mit einer Verkürzung auf drei Jahre anerkannt. Außerdem leisten wir mit der Reform einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Gastarbeiter*innen. Für sie werden insbesondere Sprachanforderungen gesenkt, um die Einbürgerung zu erleichtern.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/dein-land-dein-pass

Mehrstaatigkeit wird also endlich anerkannt: Die deutsche Staatsbürgerschaft können Sie künftig beantragen, ohne die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslands abzulegen. Gleichzeitig entfällt beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit neben der deutschen die Anforderung einer Beibehaltungsgenehmigung, sodass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen aus deutscher Perspektive behalten können – die Zulassung von Mehrstaatigkeit funktioniert also ‚in beide Richtungen‘.

Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. 

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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