Wie stehen Sie zur Änderung des IFG Gesetzes?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein essenzieller Pfeiler unserer demokratischen Transparenzkultur. Es sorgt dafür, dass staatliches Handeln für Bürgerinnen und Bürger, die freie Presse sowie die Zivilgesellschaft nachvollziehbar bleibt.
Als Grüne Bundestagsfraktion lehnen wir Bestrebungen der schwarz-roten Bundesregierung ab, den Informationszugang künftig durch neue Hürden einzuschränken – etwa durch den Nachweis eines „berechtigten Interesses“, Einschränkungen des berechtigten Personenkreises oder die Anhebung von Gebühren. Der barrierefreie und niedrigschwellige Zugang zu staatlichen Informationen muss erhalten bleiben. Eine Beschränkung dieses Auskunftsrechts würde Transparenz erschweren und wichtige Kontrollmechanismen gegenüber der Verwaltung schwächen.
Statt das IFG auszuhöhlen, halten wir eine Modernisierung hin zu mehr Transparenz von Regierungs- und Verwaltungshandeln für zwingend notwendig. Daher setzen wir uns als Grüne Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag für die Schaffung eines echten Bundestransparenzgesetzes ein (vgl. unseren Antrag BT-Drs. 21/7791). Informationen der öffentlichen Hand sollten im Sinne von Open Data standardmäßig, digital und kostenfrei bereitgestellt werden, anstatt Hürden aufzubauen.
Im anstehenden parlamentarischen Verfahren wird sich Bündnis 90/Die Grünen konsequent dafür einsetzen, dass die Informationsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft und Presse geschützt und nicht beschnitten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour
