Frage an Patrick Sensburg bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Patrick Sensburg
Patrick Sensburg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Patrick Sensburg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael B. •

Frage an Patrick Sensburg von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sensburg,

in Ihrer Antwort auf meine Frage ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37964--f257546.html#q257546 ) schreiben Sie:

"Selbst Constanze Kurz [...] hat [...] gesagt, dass das Sperren von Seiten geht, aber ihr nicht weitreichend genug sei."

Daß es möglich ist, Seiten für unbedarfte Nutzer zu sperren, ist richtig und unbestritten. Aber hat Frau Kurz Sperren damit als erfolgversprechend bezeichnet?

"[..] dass es eine Vielzahl von Seiten gibt, die wir leider nicht löschen können, weil wir keinen Zugriff auf die Server haben, da sie im Ausland stehen."

Warum brauchen Banken nur Stunden, um sogenannte Phishing-Seiten entfernen zu lassen, egal wo?

"Hier mögen vielleicht die Seiten nach einigen Tagen verschwinden, wir finden sie aber zugleich unter anderer Kennung sofort wieder."

Mit "Kennung" meinen Sie wohl die Domain. Eine Sperre gilt aber auch nur für eine bestimmte Domain, wird dann also nutzlos. Welchen Gewinn hätte Sperren über Löschen hier?

"Ein solcher Nutzer kann auch ein achtjähriges Kind sein, denn in diesem Alter ist die Nutzung des Web bereits normal."

Sollte ein 8-jähriges Kind unbeaufsichtigt im Web surfen? Sollten wir auch alle legalen Inhalte sperren, die für 8-Jährige ungeeignet sind?

"Ich glaube, viele sagen in dieser Situation: ´Den Dreck schaue ich mir nicht an!´. Die es dann trotzdem machen, machen sich strafbar."

Wer es tut, besitzt vermutlich sowieso Kinderpornographie und macht sich damit schon strafbar. Wer zufällig auf Kinderpornographie stößt (ist mir in 15 Jahren nie passiert), wird diesen Dreck höchstens einige Sekunden ansehen. Welchen Gewinn hätte Sperren über Löschen hier?

"Zudem würde es sich um ein Unwerturteil des Staates handeln, das ich als notwendig erachte."

Heißt das umgekehrt, der Staat hielt Kinderpornographie im Internet bisher für akzeptabel oder unwichtig?
Warum genügen die Straftatbestände im StGB nicht als Unwerturteil?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Butscher

Portrait von Patrick Sensburg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Butscher,

nach Ihrer Mail denke ich, dass wir in vielen Punkten einig sind - in manchen aber eben nicht. Da ich die meisten Fragen bereits vielfach auch im Netz beantwortet habe, nun zu einigen speziellen Fragen Ihrerseits:
Auch Banken können Phishing-Seiten nicht in allen Staaten innerhalb weniger Stunden löschen (lassen). Ich wäre über einen tatsächlich nachprüfbaren Beweis diesbezüglich sehr dankbar. Mir scheint, dass es sich hierbei um ein sehr gut gepflegtes Gerücht handelt. Meiner Erkenntnis nach, werden die Seiten von den Kriminellen selber nach wenigen Stunden vom Netz genommen oder ziehen um.
Ich habe das Wort "Kennung" bewusst benutzt. Wie Sie wissen gibt es derzeit drei bzw. zwei mögliche Arten Sperrungen vorzunehmen. Ihre Kombination und ihre Weiterentwicklung führt zu einer höheren Effektivität.
Der Erfolg liegt darin, dass Opfer sich nicht so oft mehr im Internet wiederfinden und der leichte und nicht kriminalisierte Zugang erschwert wird. Darum hat das derzeitige Gesetz ja auch einen so missverständlichen Namen. Für mich ist jedes Bild und jedes Video, dass weniger geklickt wird ein Erfolg.

Mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg